Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ vom 13.07.2007.
Sachdarstellung, Begründung:
Aufgrund der Änderung des § 4 des Eigenbetriebsgesetzes vom 26. Mai 2009 (GVBl. LSA S. 446) ist in der Betriebssatzung festzulegen, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung oder nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erfolgen.
Dies wurde mit vorliegender Beschlussvorlage zugunsten der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches im Hinblick auf den Eigenbetrieb Straßenbau und –unter-haltung realisiert.
§ 1
In § 1 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unter- haltung“ vom 13.07.2007 wird als Absatz 4 neu eingefügt:
„(4) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches.“
§ 7
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit Wirkung vom 26. Mai 2009 Kraft.
Das Inkrafttreten der Satzungsänderung entspricht dem Inkrafttreten der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes am 26. Mai 2009.
Anlagen: Erste Änderungssatzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“
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