Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 12.07.2007 in der Fassung der 1. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde vom 27.09.2007 ist der Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit nicht der Kreistag oder Kreisausschuss zuständig sind.
Anliegend sind die getroffenen Entscheidungen für die Zeit vom 01.10.2011 – 31.12.2011 zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit entsprechender Deckungsquelle dargestellt.
Es handelt sich um Anträge, denen auf Grund von Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zugestimmt wurde.
Anlagen: Übersicht Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im IV. Quartal 2011
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||