Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 679/BKT/2011  

 
 
Betreff: Nachwahl der/des Vertreterin/Vertreters der "Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates" der Kreissparkasse Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J.
Bredthauer Dezernent IV
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Kluge, Janina
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
15.02.2012 
50. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.02.2012 
24. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (679/BKT/2011)
Anlagen:
Anlage 1 - Auszug Rechtsgrundlagen
Anlage 2 - Beschluss 171

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 35 Abs. 1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) sowie Ziffer 4 des Beschlusses des Kreistages vom 13.02.2008 (Beschluss-Nr. 153/DIV/2008) auf Vorschlag der Fraktion der CDU

 

                        Frau/Herrn                                                                  

 

als Vertreter/Vertreterin der „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ der Kreissparkasse Börde.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.   Gemäß § 10 des Sparkassengesetzes Sachsen-Anhalt ist der Leiter der Verwaltung des Trägers zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse also im Landkreis Börde eine dem Hauptamt des Landrates zuzuordnende Tätigkeit.
Demnach ist Herr Hans Walker mit der Vereidigung als Landrat kraft Amtes Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse Börde.

2.   Mit Beschluss des Kreistages Nr. 171/DIV/2008 vom 16.04.2008 (Anlage 2) wurde Herr Hans Walker auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Vertreter der „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden, übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ der Kreissparkasse Börde gewählt.

3.   Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 9 SpkG wählt die Vertretung des Trägers einen Nachfolger, wenn ein Mitglied oder ein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet. Dem entsprechend ist eine Nachwahl des Vertreters/der Vertreterin der „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ notwendig.

4.   Nach § 11 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 SpkG-LSA wählt der Kreistag die „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates für die Dauer seiner Wahlzeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren („Hare-Niemeyer-Verfahren“, § 35 LKO LSA).

5.    Der Kreistag hat mit Ziffer 4. des Beschlusses (Nr. 153/DIV/2008) vom 13.02.2008 die  Anzahl der Stellvertreter für die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ und für die „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ mit jeweils „eins“ bestimmt.

6.   Nach den Bestimmungen des § 35 LKO LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) steht der Fraktion der CDU das Vorschlagsrecht zu.

7.   Die/der Vertreterin/Vertreter wird gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs. 1 und 3 LKO LSA).

 

Anlagen:

Anlagen:

1)      Auszug Rechtsgrundlagen

2)      Beschluss 171/DIV/2008 vom 16.04.2008

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Auszug Rechtsgrundlagen (23 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Beschluss 171 (25 KB)