Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag wählt gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§ 35 Abs. 1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) auf Vorschlag der Fraktion der CDU
Frau/Herrn
als nicht dem Kreistag angehörendes „übriges weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag wählte mit Beschluss Nr. 170/DIV/2008 auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herrn Holger Stahlknecht als nicht dem Kreistag angehörendes „übriges weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.
Zum 31.01.2012 trat Herr Holger Stahlknecht von seiner Mitgliedschaft zurück.
Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 9 SpkG wählt die Vertretung des Trägers einen Nachfolger, wenn ein Mitglied oder ein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit ausscheidet. Dem entsprechend ist eine Nachwahl für die „Gruppe der nicht dem Kreistag angehörenden übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“ notwendig. Nach § 11 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 SpkG-LSA wählt der Kreistag die „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates für die Dauer seiner Wahlzeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren („Hare-Niemeyer-Verfahren“, § 35 LKO LSA). Laut § 35 LKO LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) steht der Fraktion der CDU das Vorschlagsrecht zu. Das Mitglied wird gewählt. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Kreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind (§ 43 Abs. 1 und 3 LKO LSA).
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