Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Bildung des Kreisseniorenrates Börde  

 
 
50. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.13
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:25
Raum: - Sitzungsräume I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
757/DIV/2012 Bildung des Kreisseniorenrates Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bredthauer Dezernent IV
Hoeft Dezernent III
Federführend:Dezernat IV Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Herr Hoeft erläuterte die Vorlage und das dazu gefügte Konzept

Herr Hoeft erläuterte die Vorlage und das Konzept.

 

Frau Tiedge beantragte, dass der Kreisverband AG Senioren entsprechend des § 3 Abs. 4 der Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO) als Vorschlagsberechtigte eingetragen wird.

 

Herr Bredthauer sagte, dass das als gesonderter Teil des Beschlusses ausgefertigt wird. Er bat Frau Tiedge um die offizielle Bezeichnung.

 

Herr Keindorff merkte an, dass die FDP auch einen Kreisverband hat und beantragt diesen als Vorschlagsberechtigten mit aufzunehmen. Weiterhin merkte er an, dass der Kreisseniorenrat an die Beratungsfolgen angebunden werden sollte.

 

Herr Bredthauer wies daraufhin, dass zunächst Erfahrungen in der Arbeit des Kreisseniorenrates gesammelt werden müssen. In der Geschäftsordnung wurde geregelt, dass der Kreisseniorenrat in seinen Angelegenheiten zu unterrichten ist und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Er machte besonders darauf aufmerksam, dass die Aufgabenbereiche nur sehr global bestimmt wurden. Es wurde festgelegt, dass der Kreisseniorenrat im Rahmen seiner Aufgabenbereiche eigenverantwortlich Aufgaben erschließen, näher bestimmen und ausgestalten soll. Seiner Meinung nach ist es eine lohnende Aufgabe, sich auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren und wirksam zu werden.

 

Herr Dr. Schwarz sagte, dass der § 3 Abs. 4 OrgGO so nicht formuliert werden kann. Er wies daraufhin, dass es noch viele andere Verbände gibt, die davon nichts wissen. Es kann zu einer Ausgrenzung kommen, weil die in der Vorlage genannten Verbände vorschlagsberechtigt sind und andere zusätzlich vom Kreistag zugelassen werden müssen. Deshalb sollte das Auswahlverfahren überdacht oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden.

 

Herr Bredthauer wies darauf hin, dass der Kreistag weitere Vorschlagsberechtigte zulassen kann. Dass heißt, er bestätigt die Vorschlagsberechtigten und sagt damit, dass diese die Möglichkeit haben, Vorschläge zu unterbreiten. Daher sah Herr Bredthauer keine Diskriminierung darin, den Verbänden, die an einer Mitarbeit interessiert sind, mitzuteilen, dass die Möglichkeit besteht, sich an den Kreistag zu wenden, um diese Organisation als Vorschlagsberechtigte zuzulassen. Dann müsste nur die Erhöhung der Mitgliederzahl Dreißig geändert werden.

 

Herr Dr. Schwarz entgegnete, dass er der Meinung sei, dass dieses Vorhaben nicht populistisch genug durchgedrungen sei. Er merkte an, dass er die Liste der Vorschlagsberechtigten offenlassen würde.

 

Herr Hoeft merkte an, dass sich der Absatz 4 auf den Absatz 3 Nr. 1 des § 3 OrgGO bezieht. Darin steht  im Bereich der Seniorenarbeit tätigen Verbände und Institutionen geschrieben, was im Absatz 4 präzisiert wird. Er wies darauf hin, dass der Verwaltung kein weiterer Wohlfahrtsverband bekannt ist, der in der Seniorenarbeit kreisweit tätig ist.

 

Herr Dr. Schwarz wies daraufhin, dass zum Beispiel der Vertriebenenverband nicht angeschrieben wurde und somit dies nicht vollständig ist.

 

Herr Maspfuhl erklärte, dass der Kultur- und Sozialausschuss zum Ergebnis kam, dass das, was von der Kreisverwaltung vorgelegt wurde, eine ordentliche Sache ist. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Änderungen jeder Zeit möglich sind. Der Kultur- und Sozialausschuss möchte sich nach einem Jahr Bericht erstatten lassen, wie dieses Vorhaben verlaufen ist und ob dann Änderungen gewünscht sind. Erstmal muss dem Kreisseniorenrat geholfen werden, dass er entstehen kann.

 

Frau Brakebusch sagte, dass es viele ältere Bürger gibt, die sich gern mit einbringen möchten. Sie wies darauf hin, dass es zwischen dem Jugendkreistag und Kreisseniorenrat einen klaren Unterschied gibt. Sie ginge davon aus, dass die Personen im Seniorenrat schon viele Möglichkeiten hatten, sich irgendwo mit einzubringen und dies weiterhin möchten. Wichtig ist, dass sich der Kreisseniorenrat erst einmal bilden kann und dann eigenverantwortlich handelt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern mit zwei Enthaltungsstimmen zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde von den Kreisausschussmitgliedern mit zwei Enthaltungen zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.