Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt gemäß den §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, 11 Abs. 1 des
Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4
Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§
35 Abs.1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt sowie Ziffer
3. des Beschlusses des Kreistages vom 13.02.2008 (Beschluss-Nr. 153/DIV/2008
– Anlage 1)
auf Vorschlag der Fraktion (CDU bzw. FUWG) Frau/Herrn
als dem Kreistag angehörendes „weiteres Mitglied“ des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde.