Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung)  

 
 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 4.9 Beschluss:598/38/2011
Gremium: 5. WP Kreisausschuss LK Börde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:35
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
598/38/2011 Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:F. Schulze
Reulecke
Herzig
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga

Frau Herzig verwies auf die besondere Situation, diese Satzung betreffend

Frau Herzig verwies auf die besondere Situation, diese Satzung betreffend. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bekanntmachung sind zur Zeit noch nicht vorhanden. Grund dafür ist die neue Rechtslage in Sachsen Anhalt.

Im letzten Jahr war eine Verständigung über die Höhe der Entgelte für 2011 nicht möglich. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist der Landkreis an bestimmte Verfahren gebunden.

Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht zu erzielen ist, hat der Landkreis die Möglichkeit eine Schiedsstelle anzurufen, die dann die Höhe der Entgelte festlegen soll.

Es gibt zurzeit zwar eine Geschäftsstelle der Schiedsstelle in Sachsen-Anhalt, aber es gibt noch keine namentliche Benennung der Schiedsstellenmitglieder.

Sollte die Schiedsstelle nicht innerhalb von zwei Monaten eine rechtskräftige Entscheidung treffen, dann hat der Träger des Rettungsdienstes die Möglichkeit per Satzung die Höhe des Entgeltes festzulegen. Von dieser Möglichkeit möchte der Landkreis zeitnah Gebrauch machen. Es ist damit zu rechnen, dass die Kostenträger unsere Satzung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens anfechten werden. Um schnellstmöglich handlungsfähig zu sein, bittet Frau Herzig der Vorlage zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.