Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frau Herzig verwies auf die
besondere Situation, diese Satzung betreffend. Die rechtlichen Voraussetzungen
für eine Bekanntmachung sind zur Zeit noch nicht vorhanden. Grund dafür ist die
neue Rechtslage in Sachsen Anhalt. Im letzten Jahr war eine Verständigung über die Höhe der Entgelte für
2011 nicht möglich. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist der Landkreis an
bestimmte Verfahren gebunden. Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht zu erzielen ist, hat der
Landkreis die Möglichkeit eine Schiedsstelle anzurufen, die dann die Höhe der
Entgelte festlegen soll. Es gibt zurzeit zwar eine Geschäftsstelle der Schiedsstelle in
Sachsen-Anhalt, aber es gibt noch keine namentliche Benennung der
Schiedsstellenmitglieder. Sollte die Schiedsstelle nicht innerhalb von zwei Monaten eine
rechtskräftige Entscheidung treffen, dann hat der Träger des Rettungsdienstes die Möglichkeit per Satzung die
Höhe des Entgeltes festzulegen. Von dieser Möglichkeit möchte der Landkreis
zeitnah Gebrauch machen. Es ist damit zu rechnen, dass die Kostenträger unsere
Satzung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens anfechten
werden. Um schnellstmöglich handlungsfähig zu sein, bittet Frau Herzig der
Vorlage zuzustimmen. Die Vorlage wurde einstimmig zur
Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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