Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 24.01.2011) beigefügte „Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung“.
Sachdarstellung, Begründung:
1. Der Kreistag des Landkreises Börde hat in seiner Sitzung am 25. November 2009 die „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES)“ beschlossen.
2. Die als Anlage 1 im Entwurf (Stand 24.01.2011) beigefügte geänderte Abfallentsorgungssatzung sieht vor:
a) die Einführung einer zentralen Telefonnummer für die Anmeldung von Sperrabfällen und Altmetallen, Elektroaltgeräten und Bauabfällen in Kleinmengen für den gesamten Landkreis ab dem 01.01.2011,
b) organisatorische Regelungen auf Grund der Kündigung des Entsorgungsvertrages mit der Fa. WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG zum 30.06.2011 und die Beauftragung der Fa. Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH mit den Entsorgungsleistungen aus diesem Vertrag zum 01.07.2011.
Anmerkungen:
Durch die Einführung einer zentralen Telefonrufnummer für die Anmeldung von Sperrabfällen und Altmetallen, Elektroaltgeräten und Bauabfällen in Kleinmengen entfällt ab dem 01.01.2011 das Anmeldekarten-System. Für die Nutzer der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung bedeutet diese Regelung eine wesentliche Verbesserung bei der Anmeldung zur Entsorgung der o. g. Abfallarten. Zum einen entfallen das Ausfüllen der Anmeldekarten und das Absenden dieser Karten und zum anderen werden dem Nutzer unmittelbar bei der telefonischen Anmeldung die entsprechenden Abfuhrtermine mitgeteilt. Des Weiteren entfällt bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen die aufwendige Bearbeitung und kostenbelastende Versendung der Antwortkarten mit den Entsorgungsterminen. Die zentrale Rufnummer wurde bei der Fa. Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW GmbH) bereits zum 01.01.2011 eingeführt. Durch das Unternehmen erfolgt die telefonische Annahme und Verwaltung von Entsorgungsaufträgen.
Die Nutzer der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung wurden über den Abfallkalender des Landkreises Börde für das Jahr 2011 sowie über die entsprechende Presseveröffentlichung informiert.
3. Entsprechend dem seit 01.01.2011 eingeführten telefonischen Anmeldesystem soll diese Regelung rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten. Die Umsetzung der organisatorischen Änderungen auf Grund des Entsorgerwechsels soll entsprechend den vertraglichen Regelungen zum 01.07.2011 in Kraft treten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
Anlage 1: Erste Satzung zur Änderung der „Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES) vom 26. November 2009
Anlage 2: Satzung des Landkreises Börde über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung – AES) vom 26. November 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 – Lesefassung- Die Änderungen sind durch Streichungen bzw. Fettdruck gekennzeichnet.
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