Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 596/DII/2011  

 
 
Betreff: Einführung des Digitalfunks über die Integrierte Leitstelle Börde im gesamten Landkreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzig
Federführend:Dezernat II Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
23.02.2011 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (596/DII/2011)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.03.2011 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (596/DII/2011)
Anlagen:
ABKR - Wirknetz

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, für die Schaffung der Voraussetzungen der Einführung des Digitalfunks im Landkreis Börde 510.000 Euro als außerplanmäßige Maßnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Der derzeitige Funkverkehr für Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und dem Katastrophenschutz, auch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genannt, erfolgt mit analoger Funktechnik.

Wesentliche Nachteile der analogen Funktechnik sind in der Übertragung in unverschlüsselter Form, der Sicherstellung nur eines Sprachweges bzw. der nicht flächendeckenden Kommunikation gegeben. Die Übertragung von Daten (ähnlich SMS oder MMS) ist ebenfalls nicht möglich.

Deshalb wird in der BRD seit Ende der 90er-Jahre die Einführung eines zuverlässigen digitalen Funksystems betrieben. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass bis Ende 2012 das digitale Funknetz in der BRD flächendeckend nutzbar sein wird.

Dafür ist es zunächst notwendig, ein BOS-Wirknetz Digitalfunk aufzubauen. Der Anschluss der Leitstellen erfolgt dann an sogenannten Vermittlungsstellen.

 

In Sachsen-Anhalt trägt das Land die Kosten für das BOS-Wirknetz Digitalfunk. Weiterhin erfolgte auch die Kostenübernahme für die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren mit Endgeräten.

 

Im Dezember 2010 übergab der Innenminister an die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden unseres Landkreises 1275 individuell programmierte und zugeordnete Funkgeräte für den Digitalfunk.

 

Die Ausstattung des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes mit Handfunkgeräten und Fahrzeugfunkgeräten liegt in Zuständigkeit der Landkreise. Ebenso liegt die Anbindung der Integrierten Leitstelle (ILS) an das Wirknetz Digitalfunk in Verantwortung der Landkreise.

 

Im Zuge der Erneuerung der ILS Börde im Jahr 2007 sind die technischen Voraussetzungen für die Anschaltung des Digitalfunks grundsätzlich berücksichtigt worden.

Darüber hinaus sind für die Anbindung der ILS an das Wirknetz und zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der ILS für den Digitalfunk nach gegenwärtiger Einschätzung durch den Landkreis nachfolgende Kosten zu tragen:

 

            ILS-Zertifizierung                                                        ca.   20.000 Euro

           

            Anschaltung und Abnahme an Wirknetz                       ca. 300.000 Euro

 

            Anbindung von 4 Arbeitsplätzen,

            Leitungskosten und Aufrüstung ILS                             ca. 150.000 Euro

 

            Beschaffung Endgeräte

            (Katastrophenschutz + Rettungsdienst)                        ca.   40.000 Euro

 

            Geschätzte Gesamtkosten                                           ca. 510.000 Euro.

 

 

Die Kostenschätzungen beruhen auf Angaben des Technischen Polizeiamtes und bisherigen Erfahrungen in anderen Landkreisen.

 

Hinsichtlich der jährlichen Betriebskosten kann gegenwärtig keine abschließende Aussage getroffen werden, da der Vorschlag des Landes zur Kostenaufteilung vom Juli 2010 durch die kommunalen Spitzenverbände zurückgewiesen wurde.

 

 

 

 

 

Es werden Verhandlungen mit dem Ziel geführt, das Land stärker in die Kostentragung einzubeziehen.

 

Mit Anschluss an das Digital-Wirknetz werden die Voraussetzungen geschaffen, um den digitalen Funkverkehr über die ILS im gesamten Landkreis möglich zu machen.

Wesentliche Vorteile, die sich daraus ergeben sind:

 

-          Führung eines abhörsicheren Funkverkehrs durch Verschlüsselung von Sprache

-          Mehrfachnutzung eines Funkkanals durch unterschiedliche BOS

-          Möglichkeit der gezielten Einzelkommunikation

-          Individuelle Adress- und Geräteadministration

-          Verbesserung der Sprachqualität

-          Möglichkeit der Datenübertragung im Netz

-          Flexible Gruppenbildung bei besonderen Schadenslagen und Großeinsätzen

 

Erst mit einer Finanzzusage gegenüber der Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS kann eine Schnittstelle zum BOS-Wirknetz für den Landkreis geschaffen werden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Digitalfunk zunehmend neben dem Analogfunk genutzt. In diesem System gilt es, Erfahrungen im Probe- und Wirkbetrieb zu sammeln, um den Digitalfunk dann flächendeckend zu nutzen.    

 

Anlage:

Anlage:

Übersichtsbeispiel für Anschaltung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ABKR - Wirknetz (27 KB)