Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 585/Abf/2011  

 
 
Betreff: Änderung der Abfallgebührensatzung - AGS
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Peters Betriebsleitung
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" LK Börde Vorberatung
17.02.2011 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses Abfallentsorgung ungeändert beschlossen  (585/Abf/2011)
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
23.02.2011 
40. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (585/Abf/2011)
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.03.2011 
19. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (585/Abf/2011)
Anlagen:
Vorlage 585 Entwurf AGS-Erste ÄS - Anlage 1
Vorlage 585 Anlage 2- AGS 2010 vom 26.11.2009 in Fassung Erste ÄS - Lesefassung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 07.02.2011) beigefügte Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 25.11.2009 die „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012“ beschlossen (Beschluss-Nr. 396/Abf/2009).

 

2.      Mit dem zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Entwurf zur Ersten Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vom 26.11.2009 sind die sich aus der neuen rückwirkenden Kalkulation ergebenden Gebühren- und Entgeltsätze zu beschließen.

 

3.      Durch die folgenden Feststellungen wurde die Notwendigkeit einer neuen Abfallgebührenkalkulation und die rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung begründet:

 

3.1. Im Ergebnis der Abfallgebührennachkalkulation für den Kalkulationszeitraum

       vom  01. Januar bis zum 31. Dezember 2009 (Stand 14.09.2010) wurde eine nicht

       unerhebliche Abweichung zwischen der ermittelten und der kalkulierten

       Kostenunterdeckung zum 31.12.2009 festgestellt.

 

3.2. Im Rahmen der vorläufigen Abfallgebührennachkalkulation 2010 wurden

       Abweichungen zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Maßstabseinhei-         ten festgestellt, die bereits im ersten Jahr des Kalkulationszeitraumes 2010-2012

       zu nicht unerheblichen Mehreinnahmen geführt haben.

 

3.3. Durch den Wechsel der Entsorger werden in den Jahren 2011 und 2012 nicht             unbeträchtliche Kostenersparnisse erwartet.

 

4.      Auf Grund der Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA wird daher rückwirkend zum 01.01.2010 eine neue Kalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012 vorgenommen.

 

5.      Bei der rückwirkenden Abfallgebührenkalkulation 2010-2012 wurden die aktuelle Entwicklung der Maßstabseinheiten, des Gebührenbedarfs 2010, die aktualisierten Prognosen des Gebührenbedarfes für die Jahre 2011 und 2012 sowie der aktuelle Stand der Kostenunterdeckung aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum (Stand laut Nachkalkulation zum 31.12.2009) berücksichtigt.

 

6.      Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom 13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebührenkalkulation.

            Die durch den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation ist Anlage und Bestand-    teil der Vorlage 585/Abf/2011 (Änderung der Abfallgebührensatzung), über die der    Kreistag entscheidet.

 

 

 

Als Anlagen sind beigefügt:

 

Anlage 1:   Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 26. Dezember 2009

(Entwurf, Stand vom 07.02.2011)

 

Anlage 2:   Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS) in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 - Lesefassung

(Entwurf, Stand vom 07.02.2011)

 

Anlage 3:    Rückwirkende Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2012

(Entwurf, Stand 07.02.2011)

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 585 Entwurf AGS-Erste ÄS - Anlage 1 (51 KB)    
Anlage 2 2 Vorlage 585 Anlage 2- AGS 2010 vom 26.11.2009 in Fassung Erste ÄS - Lesefassung (152 KB)