Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand 07.02.2011)
beigefügte Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallgebühren. Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Kreistag des
Landkreises Börde hat am 25.11.2009 die „Satzung des Landkreises Börde
über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ auf der Grundlage
der durch den Betriebsausschuss beschlossenen „Kalkulation der Gebühren-
und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte
als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
„Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet
Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis
zum 31. Dezember 2012“ beschlossen (Beschluss-Nr. 396/Abf/2009). 2. Mit dem zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Entwurf zur Ersten Änderungssatzung
der Abfallgebührensatzung vom 26.11.2009 sind die sich aus der neuen
rückwirkenden Kalkulation ergebenden Gebühren- und Entgeltsätze zu beschließen. 3. Durch die
folgenden Feststellungen wurde die Notwendigkeit einer neuen Abfallgebührenkalkulation
und die rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung begründet: 3.1. Im Ergebnis
der Abfallgebührennachkalkulation für den Kalkulationszeitraum vom
01. Januar bis zum 31. Dezember 2009 (Stand 14.09.2010) wurde eine nicht unerhebliche Abweichung zwischen der
ermittelten und der kalkulierten Kostenunterdeckung zum 31.12.2009
festgestellt. 3.2. Im Rahmen der
vorläufigen Abfallgebührennachkalkulation 2010 wurden Abweichungen zwischen den kalkulierten
und den tatsächlichen Maßstabseinhei- ten festgestellt, die bereits im ersten
Jahr des Kalkulationszeitraumes 2010-2012 zu nicht unerheblichen Mehreinnahmen
geführt haben. 3.3. Durch den
Wechsel der Entsorger werden in den Jahren 2011 und 2012 nicht unbeträchtliche Kostenersparnisse erwartet. 4. Auf Grund der
Vorschriften des § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG-LSA wird daher rückwirkend zum
01.01.2010 eine neue Kalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum vom
01.01.2010 bis zum 31.12.2012 vorgenommen. 5. Bei der
rückwirkenden Abfallgebührenkalkulation 2010-2012 wurden die aktuelle
Entwicklung der Maßstabseinheiten, des Gebührenbedarfs 2010, die aktualisierten
Prognosen des Gebührenbedarfes für die Jahre 2011 und 2012 sowie der aktuelle
Stand der Kostenunterdeckung aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum
(Stand laut Nachkalkulation zum 31.12.2009) berücksichtigt. 6. Nach den
Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde
für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) vom
13.07.2007 entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebührenkalkulation.
Die
durch den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation ist Anlage und Bestand- teil der Vorlage 585/Abf/2011 (Änderung der
Abfallgebührensatzung), über die der Kreistag
entscheidet. Als Anlagen sind beigefügt: Anlage
1: Erste Satzung zur Änderung der
Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung vom 26. Dezember 2009
(Entwurf, Stand
vom 07.02.2011) Anlage 2: Satzung
des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
(Abfallgebührensatzung – AGS) in der Fassung der Ersten Änderungssatzung
vom 03. März 2011 - Lesefassung
(Entwurf, Stand
vom 07.02.2011) Anlage
3: Rückwirkende Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum
vom 01.01.2010 bis 31.12.2012 (Entwurf, Stand
07.02.2011) Anlagen:
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