Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt: 1.
Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ für das
Wirtschaftsjahr 2011, bestehend aus: a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe von
10.885.100 € und den Gesamtausgaben in Höhe von 10.678.900 €
(Anlage 1.1.); b)
dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 4.203.700 € (Anlage 1.2.) c)
der Stellenübersicht (Anlage 1.3.). 2.
Im Wirtschaftsjahr 2011 sind: a)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, b)
Verpflichtungsermächtigungen und c)
Kassenkredite nicht vorgesehen. 3. Die fünfjährige Finanzplanung des
Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, be- ginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2010,
bestehend aus: a)
dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und b)
dem Finanzplan (Anlage 2.2.). Sachdarstellung, Begründung: Gemäß §
16 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz
–EigBG) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen, der dem Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist. Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde für das
Entsorgungsgebiet Landkreis Börde sowie für den Betrieb gewerblicher Art
erstellt. Der Wirtschaftsplan 2011 besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3). Im Erfolgsplan
sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2011 erfasst.
Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind kurz erläutert. Bei den Erträgen handelt es sich um die
Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren im Entsorgungsgebiet Landkreis
Börde, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung auf der Deponie Haldensleben,
Einnahmen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die dualen Systeme sowie um
Zinseinnahmen aus der Deponiesanierungsmittelverzinsung. Bei dem Planansatz von Einnahmen aus
Abfallentsorgungsgebühren wurde die „Rückwirkende Kalkulation der
Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und
Benutzungsentgelten als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde
(„Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Börde“) für den Zeitraum 2010 bis
2012 zu Grunde gelegt. Die im Vermögensplan
dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf
(Ausgaben) ergeben sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft
des Eigenbetriebes. Die Stellenübersicht
enthält gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für
das Personal des Eigenbetriebes. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und am 30. Juni tatsächlich besetzten Stellen
angegeben. Neben dem
Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 65 LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA
eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung
ist das laufende Geschäftsjahr. Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) sowie
dem Finanzplan (Anlage 2.2). Im Investitionsprogramm
sind die geplanten Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum
von fünf Jahren dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden
Planungszeitraum bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere
Jahre erstrecken, liegen ebenfalls nicht vor. Die Finanzplanung
stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des
Finanzierungsbedarfes des Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im
Planungszeitraum dar. |
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