Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag wählt gemäß den §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, 11 Abs. 1 des
Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG-LSA) in Verbindung mit § 4
Abs. 2 Nr. 2 der „Satzung für die Kreissparkasse Börde“ und den §§
35 Abs.1 und 43 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt sowie Ziffer
3. des Beschlusses des Kreistages vom 13.02.2008 (Beschluss-Nr. 153/DIV/2008
– Anlage 1) auf Vorschlag der Fraktion (CDU bzw. FUWG) Frau/Herrn als dem Kreistag angehörendes „weiteres Mitglied“ des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde. Sachdarstellung, Begründung: 1. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
16.04.2008 die dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde gewählt (Beschluss-Nr. 168/DIV/2008,
Anlage 1.). Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die als Anlage 2
beigefügte Beschlussvorlage Nr. 168/DIV/2008). Die Wahl ist nach den Bestimmungen des §
35 Abs. 1 LKO LSA („Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse“;
sog. „Hare-Niemeyer-Verfahren“) erfolgt: „(1) Die Ausschüsse
werden in der Weise gebildet, dass die vom Kreistag festgelegten Sitze auf die
Vorschläge der Fraktionen des Kreistages entsprechend dem Verhältnis der
Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen
verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion zunächst so viele Sitze, wie sich
für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie
in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung
nach Satz 1 ergeben, auf die Fraktionen zu verteilen. Bei gleichem
Zahlenbruchteil entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Kreistages zu
ziehen hat.“ Berechnungsformel : „Mitgliederzahl der Fraktionen“
: „Mitgliederzahl aller Fraktionen“ x „Anzahl der
Sitze“ = „zu vergebende Sitze“ Hiernach standen den Fraktionen des
Kreistages folgende Vorschlagsrechte zu : = CDU-Fraktion : zwei Vorschlagsrechte, = SPD-Fraktion : zwei Vorschlagsrechte, = Fraktion DIE LINKE : ein Vorschlagsrecht, = FDP-Fraktion : ein Vorschlagsrecht. 2. In der Sitzung des Kreistages am 08.12.2010 hat der
Vorsitzende des Kreistages den Austritt von Herrn Lothar Lortz aus der
SPD-Fraktion mit sofortiger Wirkung bekannt gegeben. Am 07./09.01.2011 ist
mitgeteilt worden, dass sich Herr Lortz der FUWG-Fraktion angeschlossen habe. Auf
Veranlassung des Vorsitzenden des Kreistages ist eine Neuberechnung der Vorschlagsrechte
für den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde vorgenommen worden (Anlage zu
Vorlage-Nr. 594/BKT/2011 - Bericht über die Neuberechnung der Sitzverteilung in
den Ausschüssen und Gremien; rechnerische Auswirkungen aus dem Wechsel eines
Fraktionsmitgliedes der SPD zur FUWG-Fraktion). Rechnerisch hat sich ergeben,
dass infolge der Änderung der Sitzverhältnisse im Kreistag die SPD-Fraktion ein
Vorschlagsrecht verloren hat; bei der Zuordnung dieses Vorschlagsrechts haben
sich für die CDU-Fraktion und die FUWG-Fraktion gleiche Zahlenbruchteile
ergeben, so dass ein Losentscheid durchzuführen ist. Das Los entscheidet
darüber, ob bei Ausscheiden eines Mitgliedes der SPD-Fraktion als Mitglied des
Verwaltungsrates und einer Neuwahl die CDU-Fraktion oder die FUWG-Fraktion
vorschlagsberechtigt ist.
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