Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
- entfällt -
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Punkt 3 der Hauptsatzung des Landkreises Börde (Kreistagsbeschluss Nr.: 008/DIV/2007 vom 12.07.2007) in Verbindung mit der „Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“ (Kreistagsbeschluss Nr.: 060/DIV/2007 vom 26.09.2007) bildet der Kreistag den Kultur- und Sozialausschuss als ständig beratenden Ausschuss gemäß § 37 Abs.1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA). § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung bestimmt die Anzahl der Mitglieder mit dreizehn ehrenamtlichen Mitgliedern des Kreistages, deren Fraktionsherkunft sich nach § 35 Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) richtet.
Mit der Informationsvorlage Nr.: 025/DIV/2007 (Anlage) wurde der Kreistag über die namentliche Besetzung des Kreisausschusses informiert.
Die SPD-Fraktion teilte mit, dass sie nunmehr das SPD-Kreistagsmitglied Herrn ... als Mitglied des Kultur- und Sozialausschusses bestellt hat.
Anlagen: Informationsvorlage 025/DIV/2007
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