Aufgrund der Neufassung der Kommunalbesoldungsverordnung vom 13. Juni 2022 wird die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für den Landrat ab Beschlussfassung durch den Kreistag und für den zukünftigen Beigeordneten ab Amtsantritt beschlossen und die Höhe wie folgt festgesetzt:
a) für den Landrat409,00 Euro
b) für den Beigeordneten270,00 Euro
06.09.2022 - Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
Ö 7.5 -
Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen stimmt für die Weiterempfehlung an den Kreisausschuss und Kreistag wie folgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:9
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
14.09.2022 - Kreisausschuss
Ö 6.3 -
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:11
Ablehnungen:0
Enthaltungen:0
Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0420/11/2022 zu fassen.
Aufgrund der Neufassung der Kommunalbesoldungsverordnung vom 13. Juni 2022 wurdedie Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für den Landrat ab Beschlussfassung durch den Kreistag und für den zukünftigen Beigeordneten ab Amtsantritt beschlossen und die Höhe wie folgt festgesetzt:
a) für den Landrat409,00 Euro
b) für den Beigeordneten270,00 Euro
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 41
Ablehnungen:0
Enthaltungen:1
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0420/11/2022 erhoben.