Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0424/30/2022  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen das Land Sachsen-Anhalt wegen Kosten anlässlich des HERMES-Einsatzes 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Baier Amtsleiter Rechtsamt
Sladky Amtsleiterin ABKR
Bäker Amtsleiterin Finanzen
Federführend:Rechtsamt Bearbeiter/-in: Lasner, Kai
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
06.09.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
14.09.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.09.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0424/30/2022)
Anlagen:
Klage HERMES Entwurf

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird ermächtigt, Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt auf Erstattung der Kosten des Feuerwehreinsatzes bei der Firma HERMES am 15. und 16.10.2019 zu erheben.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 Am 15. und 16.10.2019 kam es aufgrund zweier Todesfälle und eines Rettungsdiensteinsatzes zu einem Feuerwehreinsatz bei der HERMES Fulfilment GmbH, Versandzentrum Haldensleben (HERMES).

Da die Polizei befürchtete, dass auf dem Firmengelände von HERMES eine Gefahrenquelle existiert, veranlasste sie über die Integrierte Leitstelle des Landkreises Börde eine Alarmierung der Feuerwehr unter dem Stichwort „CBRN“ (chemisch, biologisch, radioaktiv, nuklear).

Bei diesem Einsatz waren umfangreiche Kräfte des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeindefeuerwehren im Einsatz. Die Vermutung des Vorhandenseins gefährlicher Stoffe bewahrheitete sich nicht. Der Einsatz wurde am Morgen des 16.10.2019 beendet.

Am Mittag des 16.10.2019 forderte die Polizei eine Spezialeinheit mit besserer Messtechnik zur Überprüfung der beim Einsatz gefundenen Ergebnisse an. Hierfür wurde vom Landkreis Jerichower Land gegen Kostenübernahmeerklärung der Dekontaminationszug zur Verfügung gestellt. Hierfür fielen Kosten i. H. v. 906,43 Euro.

Auch dieser Einsatz endete ohne Feststellung gefährlicher Substanzen. Im Ergebnis handelte sich nur um das zufällige Zusammentreffen mehrerer Unglücksfälle.

Nach dem Einsatz übersandten die Gemeinden zahlreiche Anträge auf Erstattung von Verdienstausfall von Arbeitgebern der eingesetzten Feuerwehrkameraden an den Landkreis.

Diese wurden an die Stadt Haldensleben als örtlichem Brandschutzträger weitergeleitet. Diese lehnte jedoch jegliche Zahlungen unter Verweis auf das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Polizei ab.

Um die Bereitschaft der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter für die Tätigkeit als ehrenamtliche Feuerwehrkräfte freizustellen, nicht zu gefährden, wurde am 16.12.2019 durch den Landrat entschieden, die antragstellenden Arbeitgeber zunächst auf Kosten des Landkreises zu entschädigen und die Kosten anschließend nach Klärung der Kostentragungspflicht auszugleichen. Gegen Abtretung beglich der Landkreis Forderungen i. H. v. insgesamt 5.559,20 Euro.

Daneben sind Kosten i. H. v. 2.668,07 Euro für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der eigenen Kräfte angefallen.

Insgesamt stehen aus beiden Einsätzen Kosten i. H. v. 9.133,70 Euro in Streit.

Mit Schreiben vom 11.12.2020 machte der Landkreis die Forderungen gegenüber dem Land geltend und berief sich dabei auf die Notzuständigkeit der Polizei nach § 2 Abs. 2 SOG LSA analog, die eine entsprechende Kostentragungspflicht nach sich zieht. Einzelheiten sind der beigefügten Klageschrift (Anlage) zu entnehmen.

Die Forderung des Landkreises auf Kostenerstattung lehnte das Land mit E-Mail vom 07.10.2021 komplett ab. Es ist der Ansicht, es habe sich um einen reinen Feuerwehreinsatz nach dem Brandschutzgesetz gehandelt, für den das Land nicht erstattungspflichtig sei.

Nunmehr ist Klage geboten, da mit Ablauf dieses Jahres Verjährung droht.

Im Fall des vollständigen Unterliegens wären vom Landkreis die Gerichtskosten i. H. v. 798 Euro zu tragen. Sollte das Land einen Rechtsanwalt beauftragen, hätte dieser in 1. Instanz einen Vergütungsanspruch i. H. v. 1.850,45 Euro.

Insgesamt beträgt das Kostenrisiko daher 2.648,45 Euro.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

2648,45

Produkt:

12611

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

 Entwurf der Klage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klage HERMES Entwurf (256 KB)