Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Bereits zu Beginn der Planung des 1. Nachtragshaushaltes 2022/2023 sollen auch die zuständigen Fachausschüsse in den Prozess einbezogen und informiert werden. In der Anlage 1 ist der Terminplan für die Erstellung des 1. NT 2022/2023 ersichtlich. Da der Landtag über die Änderung des FAG 2023 erst noch beschließen muss, ist nicht mit der Bereitstellung der Orientierungsdaten vor November/ Dezember 2022 zu rechnen. Daher ist eine Beschlussfassung im ersten Kreistag 2023 geplant, voraussichtlich am 08.03.2023.
Der Haushaltsplan für 2023 weist ein Defizit im Ergebnisplan in Höhe von 4.120.101 EUR aus. Im Jahr 2023 werden erhebliche Mehrkosten für Energie auf den Landkreis zukommen, insbesondere für die Verwaltungsgebäude, Schulen und Einrichtungen. Aber auch bei den Kosten für Unterkunft für die ALG II Empfänger müssen höhere Aufwendungen geplant werden, da die Mehrkosten für Heizung in den Wohnungen vom Landkreis zu zahlen sind. Neben den Energiekosten werden aufgrund der hohen Inflation auch alle Anschaffungen teurer.
Ab 01.01.2023 ist der Landkreis umsatzsteuerpflichtig. Zur Vorbereitung werden alle Prozesse der Verwaltung geprüft, ob eine Steuerpflicht besteht. In der Sitzung wird über den Stand der Vorbereitung informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Terminplan 1. Nachtragshaushalt 2022/2023 |
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