Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landschaftsrahmenplan stellt unter anderen eine wesentliche Grundlage für das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes dar. Durch die bisher nicht erfolgte Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes können nicht die objektiv gegebenen Grundlagen innerhalb dieser Planung berücksichtigt werden. Dies hat nachhaltige Auswirkungen bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft. Konkret führte dies innerhalb des Planaufstellungsverfahrens für die Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes dazu, dass das im Regionalen Entwicklungsplan (Stand Beschluss vom 17.05.2006) ausgewiesene Vorranggebiet für Natur und Landschaft „XIX Flechtinger Höhenzug“ innerhalb des derzeitigen Planentwurfes erheblich reduziert wurde. Diese Reduzierung ist auf die nicht belastbaren Bewertungsgrundlagen des Landschafsrahmenplanes aus den 1990er Jahren zurückzuführen.
Gemäß der Entscheidungsvorlage des Kreistages 869/70/2012-1 sollte bereits im Jahre 2013 eine Beauftragung eines externen Planers erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der UWG - Fraktion vom 08.08.2022 Anlage 2 - Vergleich REP Anlage 3 - Vorlage 869/70/2012 - Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreises Jerichower Land und Salzlandkreis Anlage 4 - Vorlage 869/70/2012-1 - Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 869/70/2012 „Zweckvereinbarung zur Fortschreibung von Landschaftsrah-menplänen zwischen dem Landkreis Börde und den Landkreises Jerichower Land und Salzlandkreis“ vom 04.12.2012 Anlage 5 - Schreiben der Stadt Oebisfelde-Weferlingen an den Landrat vom 11.07.2022 Anlage 6 - Stellungnahme der Verwaltung Anlage 7 - ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
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