Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2022 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Die Ermächtigung des Landrates zur Umschuldung von Krediten fördert die unverzügliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung.
Die Kreditaufnahmen zur Umschuldung von Krediten können unabhängig von Terminen der Kreistagssitzungen zum Ablauf der Zinsfestschreibung vorbereitet und durchgeführt werden.
Bei folgendem Kredit läuft die Zinsbindung im Jahr 2022 aus:
Kreditinstitut: Kreissparkasse Börde
Ablauf der Zinsbindung: 30.09.2022
Umschuldungsbetrag: 1.343.109,55 €
Über die Kreditaufnahme hat der Kreistag bereits bei der Aufnahme des Ursprungsbetrages entschieden.
Die Umschuldung ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2022.
Über die durchgeführte Umschuldung wird der Kreistag informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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