Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau. Weiterhin beschließt der Kreistag die Verwendung dieser Finanzmittel für die Bauvorhaben: - K1363 OD Wulferstedt; Planungsleistungen - K1363 OD Wulferstedt; Baudurchführung - K1363 OD Wulferstedt; Nebenanlagen - K1183 OD Mahlwinkel; Planungsleistungen
Sachdarstellung, Begründung:
I. Gemäß Entwurf des Haushaltsgesetzes LSA (02/2022) sollte der LK Börde investive Finanzmittel i.H.v. 6.161.681,00 € in 2022 vom Land erhalten. Diese Mittel sind zweckgebunden für Investitionen an Kreisstraßen. Für diese Landeszuweisung sind in der aktuellen Haushaltssatzung des Landkreises folgende Maßnahmen enthalten: - K1177 Tunnel Elbeu; Planungsleistungen - K1134 Bösdorf – Niendorf; 1. BA (Straßenausbau) - K1364 Hornhausen – Einnahme; Planungsleistungen - K1132 Hödingen – Barriere; Planungsleistungen - K1266 Peseckendorf – Ampfurth; Planungsleistungen - K1162 Hillersleben – bis zur K1106 (Straßenausbau) - K1653 von K1106 bis Mittellandkanal (investive Erneuerung) - Ersatzbeschaffung Technik - diverse Grunderwerbskosten
Mit Datum vom 16.06.2022 wurde vom Ministerium für Finanzen des Landes über die beschlossenen Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen informiert. Gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2022 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte im Haushaltsjahr 2022 zweckgebunden für Investitionen an Kreisstraßen einschließlich der Nebenanlagen bei geteilter Baulast eine Zuweisung in Höhe von 8.215.575,00 € (Summe Landkreis Börde).
Mithin erhält der Landkreis zusätzliche Finanzmittel für den investiven Straßenausbau i.H.v. 2.033.894,00 € als zweckgebundene Zuweisung.
II. Aufgrund der drastischen Preissteigerungen in Folge der geopolitischen Situation haben sich die Kosten für Straßen- und Tiefbauprodukte wesentlich erhöht, so dass es zu wesentlich höheren Auszahlungen bei bereits beauftragten / begonnenen Baumaßnahmen kommt bzw. Mehrausgaben bei in Vorbereitung befindlichen Baumaßnahmen zu erwarten sind.
Bei der K1171 OD Wolmirstedt – Ausbau Geschwister-Scholl-Straße haben sich bei allen drei Baulastträgern die Angebotssummen gegenüber der Kostenberechnung wesentlich erhöht. Der WWAZ erklärte trotz Kostensteigerung, dass die Finanzierung seines Anteils gesichert ist. Der Landkreis finanziert seinen Anteil aus nicht verbrauchten Finanzmitteln des Eigenbetriebes, einschließlich der Preissteigerung. Die Stadt kann die entstandenen Mehrkosten für ihren Anteil am Gesamtbauvorhaben nicht aus Eigenmitteln finanzieren, da die avisierten Fördermittel mit Verweis auf das neue Haushaltsgesetz des Landes abgelehnt wurden. Mithin wurde zur Absicherung der Baumaßnahme festgelegt, dass gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz LSA die Nebenanlagen i. H. v. 513.319,08 € aus der zusätzlichen Landeszuweisung finanziert werden.
Die geplanten Ausgaben i. H. v. 479.900,00 € für die K1178 OD Cröchern (Restsumme aus dem 1. BA) reichen für die Weiterplanung nicht aus, so dass diese geplanten Mittel für die Deckung der Mehrkosten der bereits beauftragten Bauvorhaben verwendet werden. Für die Planung der Ortsdurchfahrt und des Ausbaus des verbleibenden Abschnittes in Richtung 1. BA innerhalb der Trinkwasserschutzzone II werden Mittel in den Jahresscheiben 2023/2024 in die Haushaltsplanung neu eingeplant und bei dem Nachtragshaushalt 2023 berücksichtigt.
Das Bauvorhaben K1183 Bertingen – Mahlwinkel wurde im November 2021 aus Finanzmitteln des Eigenbetriebes beauftragt. Mit Beginn der Asphaltarbeiten wurden aufgrund der geopolitischen Situation durch den Auftragnehmer Mehrkosten i. H. v. ca. 420.000,00 € angezeigt, die aus der erhöhten Zuwendung finanziert werden.
Das geplante Bauvorhaben K1134 Bösdorf – Niendorf; 1. BA ist Bestandteil der aktuellen Haushaltssatzung und befindet sich in der Bauvorbereitung. Im Zuge der Überarbeitung der Kostenberechnung aufgrund der geopolitischen Situation wurde eine mögliche Kostenerhöhung i. H. v. 310.000,00 € festgestellt, die aus der erhöhten Zuwendung finanziert werden soll.
Mithin werden aus einem Teil der zusätzlichen Landeszuweisung die Mehrkosten aufgrund der geopolitischen Situation finanziert und es kann gegenwärtig festgestellt werden, dass die geplanten Straßenbauvorhaben auch umgesetzt werden.
III.
Der verbleibende Teil der zusätzlichen Landeszuweisung soll für zwei neue Projekte verwendet werden, die sich aus der Prioritätenlisten für den Straßenausbau und der gegebenen Voraussetzung für einen möglichen zeitnahen Ausbau ergeben. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- K1363 OD Wulferstedt; Planungsleistungen 80.000,00 € - K1363 OD Wulferstedt; Straßenausbau 630.000,00 € - K1363 OD Wulferstedt; Nebenanlagen 245.000,00 € - K1183 OD Mahlwinkel; Planungsleistungen 60.000,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: aktualisierte Prioritätenliste Straßenausbau
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