Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Oschersleben (Planungsvereinbarung und Übernahme der Erschließungskosten) in Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 „Alter Friedhof – Neubau Förderschule“ in Oschersleben
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde wird aufgrund des Kreistagsbeschlusses Nr. 0316/40/2021 in der Stadt Oschersleben einen Förderschulcampus errichten, der eine barrierefreie und qualitativ hochwertige Unterrichts- und Therapiearbeit mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ermöglicht. Diese zentrale Schule am Standort Oschersleben soll die beiden derzeitigen Förderschulen in Hamersleben und Wefensleben ersetzen. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht zwingend erforderlich. Da die Planungshoheit bei der Stadt Oschersleben liegt, wird ein Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 „Alter Friedhof – Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Oschersleben geschlossen. Dieser regelt die jeweiligen Pflichten in der Bauleitplanung sowie die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch den Landkreis.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: - Entwurf Städtebaulicher Vertrag - Anlage I - Geltungsbereich
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||