Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0432/68/2022  

 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 "Alter Friedhof - Neubau Förderschule" in Oschersleben (Bode)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lisko SLin Kaufmännisches Gebäudemanagement
Kambach Amtsleiter Gebäudemanagement
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Amt für Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Aufzug, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Vorberatung
06.09.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen    
Kreisausschuss Vorberatung
14.09.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.09.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0432/68/2022)
Anlagen:
VertragFinal
Anlage I Geltungsbereich

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Oschersleben (Planungsvereinbarung und Übernahme der Erschließungskosten) in Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 „Alter Friedhof Neubau Förderschule in Oschersleben

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde wird aufgrund des Kreistagsbeschlusses Nr. 0316/40/2021 in der Stadt Oschersleben einenrderschulcampus errichten, der eine barrierefreie und qualitativ hochwertige Unterrichts- und Therapiearbeit mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ermöglicht.

Diese zentrale Schule am Standort Oschersleben soll die beiden derzeitigen Förderschulen in Hamersleben und Wefensleben ersetzen.

Zur Realisierung des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht zwingend erforderlich.

Da die Planungshoheit bei der Stadt Oschersleben liegt, wird ein Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 „Alter Friedhof Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Oschersleben geschlossen. Dieser regelt die jeweiligen Pflichten in der Bauleitplanung sowie die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch den Landkreis.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

17.700 EUR

Produkt:

22111

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

-

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

-

 


Anlagen:

- Entwurf Städtebaulicher Vertrag

- Anlage I - Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 VertragFinal (128 KB)    
Anlage 2 2 Anlage I Geltungsbereich (331 KB)