Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird aufgefordert, bis spätestens Sommer 2024 2025 ein geeignetes Objekt in Haldensleben der Kreismusikschule zur Verfügung zu stellen, in welchem diese zukünftig ihr Angebot in der Kreisstadt in der bisher gekannten Qualität und Quantität fortsetzen kann. Idealer Weise kann in diesem Objekt der Unterricht in ca. 20 Unterrichtsräumen durch 20 Lehrkräfte an 260 Schüler*innen in der Woche gegeben werden. Das Objekt soll günstig über den ÖPNV für alle erreichbar sein. Weitere ideale Vorraussetzungen für den neuen Musikschulstandort sind: - Toiletten - Barrierefreiheit - W-LAN Zugang in allen Räumen - ein Lehrerzimmer - ein größerer Vorspielraum (mindestens 50 Plätze) - Wartebereiche für Schüler*innen und Eltern - kleine Küche Sachdarstellung, Begründung: In der Kreisstadt Haldensleben führt die Kreismusikschule ihren Unterricht seit 10 Jahren in Räumen der Förderschule Pestalozzi durch. Zu diesem Zweck wurden bei der Sanierung des Gebäudes der Förderschule 4 Klassenräume in 8 Musikschulräume umgestaltet (Trennwände, Schallschutz, Möbel, Instrumentenlagerung etc.) Der stetig wachsende Bedarf an Förderschulplätzen führt im Jahr 2022 dazu, dass 4 dieser 8 Musikschulräume wieder zu 2 Klassenräumen der Förderschule umgebaut werden müssen. Auch wenn die Nutzung von einigen Klassenräumen durch die Musikschule (nach Schulschluss der Förderschule) gestattet werden soll, so sind die Bedingungen für die Musikschule auf diese Weise schlechter geworden. Darüber hinaus bleibt unter der jetzigen Schülerzahlentwicklung zu befürchten, dass mittelfristig auch die restlichen Musikschulräume der Förderschule wieder zugeführt werden müssen. Was nicht nur in der Zahl der Schüler begründet ist, sondern auch in der Notwendigkeit kleinerer Klassengrößen und Rückzugsräume. In der Diskussion zur notwendigen Umgestaltung der Räume im Jahr 2022 sagte die Verwaltung der Musikschule zu, verschiedene Optionen für ein eigenes Musikschulgebäude in Haldensleben zu prüfen. Mit diesem Beschluss bekommt die Verwaltung den offiziellen Auftrag durch den Kreistag und eine Grundlage für weitere Planungen.
Finanzielle Auswirkungen: in zukünftigen Haushaltsjahren einzuplanen.
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Stellungnahme der Verwaltung
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