Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0428/01/2022  

 
 
Betreff: Informationen zum Berichtswesen 1. Quartal 2022 und Ausblick 2. Quartal 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Wolff, Karina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen Informationspflicht
06.09.2022 
ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen zur Kenntnis genommen   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt  


Sachdarstellung, Begründung:

 

Um Planabweichungen rechtzeitig festzustellen und so ein wirksames Gegensteuern von Politik und Verwaltung zu ermöglichen, wurde in der Kreisverwaltung die Zielsystematik des Kreisentwicklungskonzeptes, bestehend aus strategischen und operativen Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen, in den Haushaltsplan integriert, um deren Erfüllung und damit verbundene Prognosen unterjährig abbilden zu können. Dies erfolgte ebenso mit dem Ziel, eine erforderliche Nachsteuerung zu ermöglichen.

 

 Nur so kann jederzeit Aussagefähigkeit und Transparenz der Verwaltung gewährleistet werden. Gem. § 20 S. 1 KomHVO ist die Verwaltungsführung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitssteuerung zur Einrichtung des Controllings und somit eines zentralen Berichtswesens als Informationsquelle berechtigt. Die Berichtspflicht ist in § 26 KomHVO verankert.

 

Die grundlegende Ausrichtung hierfür ist eine zielorientierte Steuerung basierend auf dem Kreisentwicklungskonzept, mit der die Kreisverwaltung nicht mehr nur mit Finanzen (Inputs) steuert, sondern das formuliert, was am Ende als zentrales Ergebnis der kommunalpolitischen Aktivitäten stehen soll (Zielerreichung).

 

 Das Berichtswesen gilt als das zentrale Instrument des Controllings. Es unterstützt die Controlling-Funktion der regelmäßigen Informationsversorgung der Führungskräfte und der politischen Gremien mit dem Ziel, fundierte Entscheidungen treffen zu nnen.

 

Aus diesem Grund werden nach Ablauf des jeweiligen Quartals zusammengefasste Informationen zur Verfügung gestellt. Diese quartalsmäßige Berichterstattung soll, neben einem Soll -Ist- Vergleich des Ergebnis- und Finanzplanes, vor allem Prognosen zur weiteren Haushaltsdurchführung und Stellenentwicklung enthalten und Aussagen zu Stand und Prognose der Zielerreichung abbilden. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

./.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

./.

 


Anlagen:  

keine