Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Finanzen
Gremium: Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 19:48
Raum: - Sitzungssaal Börde I (E0-300.1)-
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Anlagen:
Präsentation Top 6 Intel
Präsentation Top 7.3 Leitstelle
Präsentation Top 7.13 Stand Nachtragshaushaltssatzung
Präsentation Top 7.14 Umsetzung HKK
Präsentation Top 7.15 Quartalsbericht

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung zum Änderungsbedarf der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2022 öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilungen des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6  
Information über den aktuellen Stand der Ansieldung von Intel      
Ö 7     Vorlagen      
Ö 7.1  
Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau  
Enthält Anlagen
0410/SBU/2022  
Ö 7.2  
Beschlussfassung über die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen das Land Sachsen-Anhalt wegen Kosten anlässlich des HERMES-Einsatzes 2019  
Enthält Anlagen
0424/30/2022  
Ö 7.3  
Kooperationsvereinbarung der Leitstelle des Landkreis Börde mit den Leitstellen aus dem Salzlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg  
Enthält Anlagen
0414/38/2022  
Ö 7.4  
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)  
Enthält Anlagen
0415/BLR/2022  
Ö 7.5  
Gewährung von Aufwandsentschädigungen  
Enthält Anlagen
0420/11/2022  
Ö 7.6  
Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des Landrates  
0378/BLR/2022  
Ö 7.7  
Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 "Alter Friedhof - Neubau Förderschule" in Oschersleben (Bode)  
Enthält Anlagen
0432/68/2022  
Ö 7.8  
Abschluss eines Änderungsvertrages mit der BEWOS Oschersleben über ein weiteres Archivmagazin  
0423/68/2022  
Ö 7.9  
Beschluss über die zweite Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Elbe-Heide und dem Landkreis Börde zur Übertragung der laufenden Verwaltung für die Sekundarschule Zielitz     0433/68/2022  
Ö 7.10  
Umschuldung eines Kredites 2022  
0418/20/2022  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2022 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden       Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt max. 17 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.

 

 

   
    06.09.2022 - Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen
    Ö 7.10 - 
   

Der Ausschuss für Kreisentwicklung und Finanzen stimmt für die Weiterempfehlung an den Kreisausschuss und Kreistag wie folgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 9

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

 

   
    14.09.2022 - Kreisausschuss
    Ö 6.2 - 
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 11

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0418/20/2022 zu fassen.

 

   
    21.09.2022 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0418/20/2022   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2022 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden       Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umzuschuldenden Kredites beträgt max. 17 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 v.H. nicht übersteigen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:  43 

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0418/20/2022 erhoben.

Ö 7.11  
Antrag der Fraktion DIE LINKE - Sicherung der Zukunft der Kreismusikschule in der Kreisstadt Haldensleben  
Enthält Anlagen
0413/Lin/2022  
Ö 7.12  
Antrag der Fraktion der UWG - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Börde  
Enthält Anlagen
0419/UWG/2022  
Ö 7.13  
Information zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023  
Enthält Anlagen
0416/20/2022  
Ö 7.14  
Information zum Stand der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes  
0429/01/2022  
Ö 7.15  
Informationen zum Berichtswesen 1. Quartal 2022 und Ausblick 2. Quartal 2022  
0428/01/2022  
Ö 7.16  
Information über die Energiesparpläne des Landkreises Börde und der nachgeordneten Einrichtungen  
0431/68/2022  
Ö 7.17  
Information über Spenden und Schenkungen im 1. Halbjahr 2022  
Enthält Anlagen
0422/20/2022  
Ö 8  
Anfragen und Anregungen      
N 9     (nichtöffentlich)    
N 10     (nichtöffentlich)    
Ö 11  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Top 6 Intel (3297 KB)    
Anlage 2 2 Präsentation Top 7.3 Leitstelle (1642 KB)    
Anlage 3 3 Präsentation Top 7.13 Stand Nachtragshaushaltssatzung (312 KB)    
Anlage 4 4 Präsentation Top 7.14 Umsetzung HKK (1067 KB)    
Anlage 5 5 Präsentation Top 7.15 Quartalsbericht (1345 KB)