Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass unter Anwendung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.2.2005 (GVBl. LSA S. 520), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.2.2006, GVBL. LSA 2006, S44, 45), die 58 Schülerfreifahrtscheine, die im Jahr 2014 eingezogenen wurden auf die Geltendmachung der Ausnahmeregelung nach §71 (6) zu prüfen ist. Dies mit dem Ziel, dass der betroffene Personenkreis weiter mit dem ÖPNV den Schulweg absolvieren kann.
Die entsprechenden Mittel sind dazu wieder in den Nachtragshaushalt einzustellen.