Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Stichnoth bemerkte, dass sich auch die CDU-Fraktion mit dem Nachtragshaushalt des Landkreises tiefgründig und eingehend befasst hat. Bereits im Dezember 2014 wies die CDU darauf hin, dass das Personalentwicklungskonzept im Blick behalten werden muss. Eingangs erkenne man die positive Entwicklung der Kreisverwaltung und die kreisliche Finanzpolitik an. Die Fraktion unterstütze die auf eine sparsame Haushaltsdurchführung ausgerichtete Arbeit. Ziel muss es aber sein, die freiwilligen Aufgaben, die u. a. den Landkreis prägen und von großer Bedeutung sind, zu erhalten. Die Fraktion der CDU beantragte daher:
Der Landrat sollte regelmäßig im Kreisausschuss über die Umsetzung des Antrages, einschließlich der erreichten Ergebnisse in der Umsetzung der Haushaltssperre und etwaiger Organisationsuntersuchungen, berichten.
Herr Walker erklärte, dass der Antrag für ihn als Landrat schlüssig ist, aber er darauf hinweisen muss, dass aufgrund der Asylproblematik vieles ungewiss ist. Der Kreisausschuss soll regelmäßig informiert werden.
Frau Brakebusch wies darauf hin, dass den Kreistagsmitgliedern der Antrag der CDU nicht vorliegt. Der Antrag soll daher kopiert und verteilt werden.
Frau Tiedge betonte, dass sie die Tragweite des lediglich vorgetragenen Antrages nicht überblicken kann. Wenn der Antrag wenigstens als Tischvorlage schon mal dagelegen hätte oder vorab per E-Mail an alle versandt wäre, hätte man diesen im Vorfeld lesen können. Die Fraktion Die LINKE sei nicht in der Lage, zu erkennen, welche Auswirkungen dieser Antrag habe könnte und ist daher nicht bereit, darüber abzustimmen.
Herr Hüttemann schloss sich im Namen der SPD-Fraktion Frau Tiedge an. Das Anliegen ist erkannt und sicherlich auch berechtigt, aber es ist ein sehr umfassender Antrag. Man hätte zumindest schon mal auf der letzten Kreisausschusssitzung darüber reden können oder im Vorfeld versenden können, damit sich jede Fraktion mit der Tragweite hätte befassen können, da dieser Antrag der Verwaltung nicht unerhebliche Kontrollmechanismen auferlegt. Auf die Auswirkungen, die der Landrat eingangs erwähnt hatte, durch die einiges im Unabwägbaren bleibt, wies Herr Hüttemann hin. Die Fraktion der SPD wird daher in dieser Sitzung nicht über den Antrag abstimmen.
Herr Keindorff erklärte, dass im Zuge der Erstellung des Nachtragshaushalts gute und kontroverse Diskussionen mit dem Städte- und Gemeindebund geführt wurden, bei denen auch diese Themen angesprochen wurden. Es wäre aus Sicht von Herrn Keindorff der richtige Weg gewesen, diesen Antrag im Vorfeld abzustimmen. Er hinterfragte, ob Herr Stichnoth den langen Antrag in zwei Sätze zusammenfassen kann, damit diesem Antrag in dieser Sitzung zugestimmt werden kann.
Herr Stichnoth korrigierte, dass sein Vortrag nicht als Antrag, sondern als Hinweis zum Nachtragshaushalt gegeben wird. Als der Haushalt für das Jahr 2015 im Dezember 2014 beschlossen wurde, wurde akribisch über die Personalkosten diskutiert, erinnerte Herr Stichnoth. Dem Haushalt wurde damals unter der Prämisse zugestimmt, dass das Personalentwicklungskonzept fortgeschrieben wird, um dem Personalaufwuchs entgegenzuwirken. Dies sollte mit dem Antrag der Fraktion der CDU erreicht werden. Herr Stichnoth zog den Antrag zurück und gab ihn als Hinweis für die Haushaltsplanung 2016 mit auf den Weg. Er hatte mit dem Antrag nicht beabsichtigt, den Nachtragshaushalt 2015 zu ändern. Es soll lediglich der begonnen Weg nicht aus den Augen verloren werden.
Frau Brakebusch fasste zusammen, dass somit über den Antrag der Fraktion der CDU nicht mehr abgestimmt wird und dieser als Hinweis als Anlage zur Niederschrift eingefügt wird.
Frau Gerling-Koehler erklärte, dass wenn in dieser Sitzung nicht über den Antrag der CDU beschlossen werden kann, aus ihrer Sicht auch nicht über den Nachtragshaushalt entschieden werden kann. Im vergangenen Jahr sind die Personalkosten bereits aus dem Ruder gelaufen. Ihr sei die Begründung im Vorbericht zu einer Erhöhung von 13 Stellen zu lax. Sie hielt daher den Antrag der CDU-Fraktion für zwingend. Sie möchte den Nachtragshaushalt nicht beschließen, ohne dass sie den Antrag der CDU mit beschließt. Sie hat das Vertrauen in die Verwaltung nicht mehr. Frau Gerling-Koehler ist auch Stadtratsmitglied der Stadt Wolmirstedt. Die Stadt ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises aufgerufen, Einsparungen vorzunehmen und die Genehmigung des Haushalts mit der Begründung, dass sich die Stadt was einfallen lassen muss, versagt wird. Wenn sie den Vorbericht liest, dann erweckt sich für Frau Gerling-Koehler der Anschein, dass sich die Verwaltung nicht viel hat einfallen lassen. Sie schlug daher vor, dass, falls der Antrag der Fraktion der CDU nicht zur Abstimmung kommt, der Nachtragshaushalt selbst auch nicht beschlossen wird.
Die Kreistagsvorsitzende wies Frau Gerling-Koehler darauf hin, dass der Antrag durch die CDU zurückgezogen wurde und er als Hinweis mit zu Protokoll genommen wird.
Klaus Mewes (FUWG) äußerte, dass Herr Kluge dargestellt hatte, dass es zahlreiche Bemühungen gab, Einsparungen und Konsolidierungen vorzunehmen, um einen beschlussfähigen Nachtragshaushalt vorzulegen. Seines Erachtens reichen die Bemühungen nicht aus. Aus der Übersicht zur Kreisumlage ist ersichtlich, dass die Stadt Wolmirstedt 22.000 EUR weniger zahlen soll. Was der Übersicht jedoch nicht zu entnehmen ist, dass man im vorherigen Jahr eine Erhöhung für Wolmirstedt in Höhe von 198.000 EUR beschlossen wurde. Es bleibt daher eine Differenz von 170.000 EUR. Dem Haushalt wurde damals unter der Maßgabe zugestimmt, dass man einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage nicht einwilligen wird. Mittlerweile hat sich die Situation in Wolmirstedt dramatisch verändert. Zur damaligen Zeit hatte die Stadt Wolmirstedt einen Verlust von 190.000 EUR und mittlerweile 1,4 Mio EUR. Er sieht nicht ein, mit weiteren Verlusten der Stadt Wolmirstedt den Haushalt des Landkreises zu finanzieren. Er kann dem so nicht zustimmen. Die freiwilligen Aufgaben umfassen über 4 Mio. EUR. Die Stadt Wolmirstedt hat diese pauschal um 50 Prozent gekürzt. Diese Konsequenz vermisse er beim Landkreis. Das, was Herr Stichnoth gesagt hat, muss unbedingt hier einfließen. Herr Mewes stellte den Antrag, den Hebesatz der Kreisumlage nicht auf 39,3 zu erheben, sondern bei 39,1 Prozent zu belassen.
Frau Gerling-Koehler stellte einen Geschäftsordnungsantrag nach § 9 (5) Nr. a dritter Anstrich „Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung oder Vertagung“. Da über den Antrag der CDU nicht mehr abgestimmt wird, soll die Nachtragshaushaltssatzung von der Tagesordnung abgesetzt werden.
Frau Brakebusch stellte den Geschäftsordnungsantrag von Frau Gerling-Koehler zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: zwei Gegenstimmen: mehrheitlich Enthaltungen: zwei
Der Antrag, die Nachtragshaushaltssatzung von der Tagesordnung abzusetzen, wurde somit mehrheitlich abgelehnt.
Anschließend ließ Frau Brakebusch über den Antrag von Herrn Mewes, den Hebesatz bei 39,1 Prozent zu belassen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: siebzehn Gegenstimmen: mehrheitlich Enthaltungen: zwei
Darauffolgend wurde über die Nachtragshaushaltssatzung abgestimmt.
Beschluss:
Der Kreistag beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 und ermächtigte den Landrat zur Abwicklung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mehrheitlich Ablehnung: zwölf Enthaltung: sieben
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/20/0129 erhoben. |
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