Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Antrag der Fraktion der SPD vom 13.04.2015 zur Einstellung von finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Schulen bei der Berufsorientierung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.3.1 Beschluss:2015/20/0129-1
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 13.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0129-1 Antrag der Fraktion der SPD vom 13.04.2015 zur Einstellung von finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Schulen bei der Berufsorientierung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Kanngießer, BurkhardBezüglich:
2015/20/0129
Federführend:Kreistagsfraktion der SPD Bearbeiter/-in: Kluge, Janina

Wolfgang Zahn (SPD) erklärte einleitend, dass der Landkreis Börde ein starker Wirtschaftsstandort ist. Daher sollte auch der Kreistag dafür Sorge tragen, dass dieser Standort mit Nachwuchs versorgt wird und die Schüler des Landkreises auch die Möglichkeit bekommen, diesen kennenzulernen.

Er wies darauf hin, dass der Antrag bereits in den Ausschüssen diskutiert wurde und durch die Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet wurde, die den Kreistagsmitgliedern vorgelegt wurde. Seines Erachtens ist diese Stellungnahme irreführend und gehe nicht auf den Antrag der SPD ein. Die Stellungnahme der Verwaltung enthält, dass Schülern im Praktikum bereits mit 40,00 EUR pro Tag für die Beförderung unterstützt werden. Dies sei nicht Gegenstand des Antrages. Zusätzlich stehen den Schulen ein Budget in Höhe von 11.000,00 EUR für verschiedene Zwecke wie Lern- und Unterrichtsmittel, Schulveranstaltungen, Bücher und Zeitschriften zur Verfügung. Herr Zahn bezweifelte, dass von diesem Budget eine Berufsorientierung und die praxisnahe Möglichkeit den Schülern das Berufsleben zu zeigen, finanziert werden können.

Er widersprach der Stellungnahme und wies ausdrücklich darauf hin, dass die Fraktion der SPD vorgeschlagen hat, lediglich 2.000,00 bis 4.000,00 EUR in den Haushalt einzustellen und nicht 54.000,00 EUR, was 3.000,00 EUR pro Schule ergebe.

Den kleinen mittelständischen Unternehmen soll mit Hilfe dieses Betrages die Möglichkeit gegeben werden, sich den Schülern zu präsentieren. Aus seiner Sicht sei es nicht produktiv, wenn die Unternehmen nur in die Schulen gehen und sich dort mittels PowerPoint-Präsentationen und Flyer vorstellen. Es fehle dort an einem praxisorientierten Bezug. Die Schüler sollten vor Ort in den Betrieben des Landkreises eine Vertiefung der Arbeitsabläufe erleben. Er ergänzte, dass die Antragstellung für eine Förderung einer Fahrt zu einem Betrieb durch die jeweilige Schule erfolgen sollte. Eine entsprechende Förderrichtlinie mit wenigen Kriterien sollte dazu erarbeitet werden.

Er bat um Zustimmung zum Antrag.

 

Herr Walker erklärte, dass er grundsätzlich der Thematik und der Unterstützung der Schüler zustimmen kann. Die Höhe der Förderung sei aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich sollte der Antrag so beibehalten werden und der entsprechende Fachdienst prüft, welche Möglichkeiten bzw. welche Methoden gefunden werden können, um im Bedarfsfall die Schulen zu unterstützen. Die Höhe sei jedoch nur spekulativ und eine gut gemeinte Geste.

Man sollte sich darauf verständigen, dass die praxisbezogene Hinleitung der Schüler im Landkreis in die Unternehmen erfolgen soll und die Verwaltung ermitteln soll, welche Aufwendungen hier tatsächlich erfolgen und nach einer Möglichkeit sucht bzw. sich erkundigt, in welchem Umfang die Unterstützung notwendig ist.

 

Franz-Ulrich Keindorff (FDP) bemerkte, dass hier falsch an die Sache herangegangen wird. Wenn ein Bedarf besteht, müsste dieser zunächst dargestellt werden und nicht erst eine Summe festgelegt und im Anschluss der Bedarf ermittelt werden.

Wenn ein Bedarf besteht, ist dies sicherlich eine wichtige gesellschaftliche Arbeit, die auch finanziert werden kann.

Er plädierte dafür, die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf zu ermitteln und dann aus diesem Bedarf heraus eine Richtlinie zu entwickeln in Abhängigkeit der Höhe der Summe. Eine Eigenbeteiligung der Schule sollte seiner Meinung nach auch nicht außer Acht gelassen werden.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) stimmte Herrn Keindorff zu. Sie befürwortete, dass die Schulen dabei unterstützt werden sollten, ihre Schüler auf zukünftige Berufe hier im Landkreis zu orientieren. Der Betrag von 2.000,00 EUR sei jedoch für alle Schulen zusammen fraglich, das ergebe 100,00 bis 150,00 EUR pro Schule. Sie stimmte daher Herrn Keindorff zu, dass zunächst der Bedarf ermittelt werden sollte. Frau Tiedge appellierte auch an die Unternehmen, da diese Fachleute händeringend benötigen, dass die Schüler zu ihnen in die Praktika kommen können. Daher sollten die Unternehmen nicht aus der Verantwortung gelassen werden.

 

Martin Stichnoth (CDU) konnte den Antrag vom Grundsatz her nachvollziehen. Eine finanzielle Zuweisung lehnte er ab. Seit mehreren Jahren finden in Haldensleben Berufsorientierungsmessen statt, welche kein Geld kosten. In Wolmirstedt findet auch seit dem letzten Jahr eine Berufsorientierungsmesse statt. Diese wurde von der Stadt Wolmirstedt zusammen mit den Schulen organisiert. Hier kommt es nicht auf das Geld, sondern das Engagement an. Die meisten Schulen sind im Eigentum des Landkreises. Der Landkreis stellte diese betriebsbereit zur Verfügung. Durch den Fachdienst Wirtschaft sollten hier eventuelle Netzwerke zwischen den Schulleitern und der Wirtschaft aufgebaut werden.

Durch eine Berufsorientierungsmesse können gleichzeitig mehrere hundert Schüler, aber auch deren Eltern, angesprochen werden. Allein in Wolmirstedt beteiligten sich bei der letzten Messe um die 25 ortsansässige Unternehmen.

 

Frau Herzig erklärte, dass es solche Aktivitäten, wie in Wolmirstedt auch an anderen Standorten im Landkreis gibt. Es liegt hier auch immer in der Organisationsfähigkeit der Schule, solche Veranstaltungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu gestalten.

Sie wies darauf in, dass wenn der Landkreise die Bedarfe abfragt, dadurch auch Bedarfe geweckt werden. Es sollte sich daher gefragt werden, was optimal wäre und was unter den gegebenen Rahmenbedingungen erreicht werden kann. Als Beispiel nannte Frau Herzig die Praktika, die in zwei Schuljahren absolviert werden können, in denen sich die Schüler orientieren können. Ziel des Landkreises sollte es sein, die Schüler bzw. zukünftigen Auszubildenden möglichst im Landkreis zu behalten. Dies bedeute für die Region auch erwirtschaftete Steuermittel.

Im Rahmen der 11.000,00 EUR, die bereits zur Verfügung stehen, sollten vorrangig die Berufsorientierungen aus ihrer Sicht stattfinden. Es gibt Schulen, die das durchaus im Rahmen dieser Mittel umsetzten könnten.

 

Herr Zahn stellte fest, dass es unumstritten sei, dass es solche Messen gibt. Diese lösen jedoch das Problem nicht im Ansatz, was die SPD mit dem Antrag erreichen möchte. Den Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich nicht auf Messen zu informieren, welches sicherlich auch richtig und wichtig ist, sondern in den Betrieben der Region zu gehen und das eigentliche Berufsleben live erleben, so Herr Zahn. Er stimmte Frau Herzig zu, dass wenn alle Schulen angeschrieben werden, dann eine große Anzahl an Bedarfsanmeldungen kommen und man sicherlich bei 54.000,00 EUR ankommt.

Es gibt im Landkreis Schulen und Schulleiter, die diese Berufsorientierung sehr ernst nehmen, aber auch Schulen bzw. Schulleiter, die es nicht interessiert und nur ihren Pflichtaufgaben nachkommen.

Herr Zahn erklärte, dass sich die Fraktion nochmal verständigt hat und dem Vorschlag von Herrn Walker zustimmen würde. Der Antrag wird nicht zurück genommen, sondern der Antrag von der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird, aufgenommen wird und nach Möglichkeiten gesucht wird, um den Antragstellern zu helfen. Er wies darauf hin, dass solche Anträge bereits beim Landkreis in diesem Jahr gestellt wurden und eine Ablehnung erhalten hatten. Dies könne Herr Zahn auch dokumentieren.

 

Frank Hüttemann (SPD) ergänzte als vermittelnden Vorschlag, dass der Antrag der Fraktion der SPD so umgewandelt wird, dass das Angebot vom Landrat übernommen wird. Anscheinend hat niemand in der Sache etwas gegen den Antrag. Der Beschlussvorschlag wurde daher wie folgt umformuliert:

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat im Rahmen des Haushaltsvollzuges den Bedarf zu ermitteln und ggf. Mittel bereit zu stellen, um unterstützende Hilfeleistung für Schulen bei der Berufsorientierung der Schüler zu geben. Die Verwaltung berichtet hierzu in den zuständigen Ausschüssen.

 

Herr Hüttemann erläuterte, dass dies der Versuch sei, das Angebot der Verwaltung aufzunehmen und die Sache zu untersetzten. Wenn sich dann daraus der Bedarf, konkret über Einzelfälle, die bekannt geworden sind ergibt, kann man daraus eine Richtlinie oder ähnlich Konkretes erarbeiten.

 

Herr Walker bat darum, dass mit solchen Anträgen auf zu prüfende konkrete Sachverhalte als auf die Gewährung von pauschalen Zuschlägen abgestellt werden sollte.

Er stimmte allen seinen Vorrednern zu. Es sei auch ein Stück weit von der Persönlichkeit der Schulleiter abhängig, wie dieses Thema in den Schulen gehandhabt wird. Es muss geprüft werden, wo noch Reserven vorhanden sind. Herr Walker sieht aber auch die Unternehmen mit in der Verantwortung. Bei der Bedarfsermittlung sollten alle Facetten betrachtet werden und nicht nur die fiskalische Seite, dann könne er dem Antrag zustimmen. Letzten Endes ist es jedoch die Entscheidung des Kreistages.

 

Frau Brakebusch ließ Herrn Hüttemann erneut den Beschlussvorschlag vortragen:

Der Landrat wird beauftragt im Rahmen des Haushaltsvollzuges den Bedarf zu ermitteln und ggf. Mittel bereit zu stellen, um den Schulen des Kreises ergänzende Hilfestellung bei der Berufsorientierung der Schüler zu geben.

 

Frau Tiedge widersprach und erklärte, dass der Kreistag für den Haushalt und die Einstellung von finanziellen Mitteln zuständig sei. Es sollte nicht der Verwaltung überlassen werden, zu entscheiden, ob und wieviel in den Haushalt eingestellt wird. Sie schlug daher vor, den Antrag an die Verwaltung mit der Maßgabe zu übergeben, dass sowohl fachlich, sachlich als auch finanziell der Bedarf ermittelt wird und dann als neue Vorlage dem Kreistag vorgelegt wird.

 

Frau Brakebusch ließ über den weitergehenden Antrag von Frau Tiedge abstimmen. Der Antrag wurde mit 9 Stimmenthaltungen angenommen.