Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass unter Anwendung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.2.2005 (GVBl. LSA S. 520), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.2.2006, GVBL. LSA 2006, S44, 45), die 58 Schülerfreifahrtscheine, die im Jahr 2014 eingezogenen wurden auf die Geltendmachung der Ausnahmeregelung nach §71 (6) zu prüfen ist. Dies mit dem Ziel, dass der betroffene Personenkreis weiter mit dem ÖPNV den Schulweg absolvieren kann.
Sachdarstellung, Begründung:
Konkret wurden zum Jahresende 2014 von 58 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtteil Althaldensleben die Schülerfreifahrtscheine eingezogen.
Ansatz war dazu, dass die Mindestdistanzen laut der Satzung des Landkreis Börde über die Schülerbeförderung,
unterschritten wurden. Dieser Personenkreis ist jedoch mit einem Schulweg konfrontiert, der über eine teils unbefestigte, teils mit LKW hochfrequentierte Straße führt.
Sowohl der Abs. (2) wie auch der Abs. (6) des §71 wird von „...zumutbaren Bedingungen...“ oder „...und die Sicherheit des Schulweges zu berücksichtigen...“ gesprochen. Beide Einschränkungen würden auf die Verhältnisse und Zustände dieser betroffenen Kinder zutreffen. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sollte im Interesse aller Verantwortlichen liegen.
Anlagen:
- keine -
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