Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/20/0129-2  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion der FUWG vom 28.04.2015 zur Wiedereinstellung von Haushaltsmitteln bezüglich der Schülerbeförderung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Einreicher:Dr. Schwarz, DieterBezüglich:
2015/20/0129
Federführend:Kreistagsfraktion der FUWG Bearbeiter/-in: Knackstedt, Vivien
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.05.2015 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde an Verwaltung zurück verwiesen  (2015/20/0129-2)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass unter Anwendung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.2.2005 (GVBl. LSA S. 520), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.2.2006, GVBL. LSA 2006, S44, 45), die 58 Schülerfreifahrtscheine, die im Jahr 2014 eingezogenen wurden auf die Geltendmachung der Ausnahmeregelung nach §71 (6) zu prüfen ist. Dies mit dem Ziel, dass der betroffene Personenkreis weiter mit dem ÖPNV den Schulweg absolvieren kann.
Die entsprechenden Mittel sind dazu wieder in den Nachtragshaushalt einzustellen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Konkret wurden zum Jahresende 2014 von 58 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtteil Althaldensleben die Schülerfreifahrtscheine eingezogen.

 

Ansatz war dazu, dass die Mindestdistanzen laut der Satzung des Landkreis Börde über die Schülerbeförderung,
 

  • Grundschule mit 2,5 km
  • Realschulstufe I mit 3,5 km

 

unterschritten wurden.

Dieser Personenkreis ist jedoch mit einem Schulweg konfrontiert, der über eine teils unbefestigte, teils mit LKW hochfrequentierte Straße führt.

 

Sowohl der Abs. (2) wie auch der Abs. (6) des §71 wird von „...zumutbaren Bedingungen...“ oder „...und die Sicherheit des Schulweges zu berücksichtigen...“ gesprochen. Beide Einschränkungen würden auf die Verhältnisse und Zustände dieser betroffenen Kinder zutreffen.

Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sollte im Interesse aller Verantwortlichen liegen.

Der Antrag wurde durch die FUWG beschlossen.

 


Anlagen:

 

- keine -

 

Stammbaum:
2015/20/0129   1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/20/0129-1   Antrag der Fraktion der SPD vom 13.04.2015 zur Einstellung von finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Schulen bei der Berufsorientierung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015   Kreistagsfraktion der SPD   Antrag
2015/20/0129-2   Antrag der Fraktion der FUWG vom 28.04.2015 zur Wiedereinstellung von Haushaltsmitteln bezüglich der Schülerbeförderung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015   Kreistagsfraktion der FUWG   Antrag