Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Verlängerung des Stundungszeitraumes zur Kreisumlage der Gemeinde Barleben  

 
 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2015/20/0142
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0142 Verlängerung des Stundungszeitraumes zur Kreisumlage der Gemeinde Barleben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Konopka, Sarah

Franz-Ulrich Keindorff (FDP und Bürgermeister der Gemeinde Barleben) nahm aufgrund eines Mitwirkungsverbots an der Abstimmung nicht teil.

 

Es gab keine Anfragen oder Wortmeldungen.

 


Beschluss:

Der Kreistag beschloss:

  1. Gemäß § 24 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom 17.12.2014 wird der Zeitraum für die mit der Stundungsverfügung vom 25.09.2014 gestundeten  Beträge der Kreisumlage der Gemeinde Barleben für die Monate Mai 2014 bis Dezember 2014 unter dem Vorbehalt des Widerrufes bis zum 31.10.2015 verlängert.

 

  1. Von der Verzinsung des gestundeten Betrages wird abgesehen.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung:              keine

Enthaltung:              keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2015/20/0142 erhoben.