Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015  

 
 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.3
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 13.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) stellte dar, dass die Orientierungsdaten und Schlüsselzuweisungen des Landkreises und der Städte und Gemeinden nun vorliegen. Weiterhin fehlen noch die Daten zur Sozialhilfe und zum Arbeitslosengeld II.

Die Kreisverwaltung hatte nicht erwartet, dass im Ergebnis der Daten weniger Einnahmen mit einem höheren Hebesatz erzielt werden.

Seit der Einbringung des Entwurfes waren der Kreisausschuss und die Fachausschüsse mit dem Haushalt befasst.

Der Tenor war, die Aufwendungen zu reduzieren, die freiwilligen Aufgaben effektiv zu erfüllen und Investitionen zu gewährleisten.

Daraus folgt, dass der Nachtragshaushalt zwei Schwerpunkte für Kreistag und Kreisverwaltung hat: die Kreisumlage und der Stellenplan mit den Personalaufwendungen.

Hervorgehoben wurde, dass das gemeinsame Ziel die Haushaltsgenehmigung ist als Voraussetzung für die Ausschreibungen des Neubaus des Kreishauses und als Voraussetzung für die Ausschreibung der fünften Gemeinschaftsunterkunft.

Herr Kluge informiert über die Haushaltssperre des Landrates, die Pflichtaufgaben, Verwaltungskosten und freiwillige Aufgaben umfasste.

Bezüglich der Kreisumlage wurde die wesentliche Forderung der Städte und Gemeinden erfüllt, nämlich keine Erhöhung des absoluten Betrages.

Zahlenmäßig untersetzt bedeutet das bezogen auf den Hebesatz:

- Mindereinnahmen bei 39,1 %- 501.000 EUR

- Mindereinnahmen bei 39,3 %- 181.600 Euro.

Eine weitere Erhöhung des Hebesatzes wurde nicht für vertretbar gehalten, eine Reduzierung war aber auch nicht möglich.

 

Die Deckung des Betrages von 181.600 EUR erfolgt durch Einsparungen und durch Erlöse beim Landkreis, konkret bei der Instandhaltung an kreiseigenen Gebäuden und von Verkäufen in Umsetzung des Liegenschaftsnachnutzungs- und Verwertungskonzeptes für Immobilien des Landkreises Börde.

 

Die Kreisverwaltung geht von einer ausgewogenen Lastenverteilung, betrachtet über alle Städte und Gemeinden, aus.

Nicht aus den Augen zu verlieren ist, dass der Haushalt genehmigungsfähig sein muss, was bei einem Hebesatz von 39,3% zu erwarten ist, da das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbetrag verringert wird von 1,667 auf 1,215 Mio EUR.

 

Zum Stellenplan und den Personalaufwendungen wurde ausgeführt, dass im Rückblick betrachtet die Stellenentwicklung bis 2013 planmäßig erfolgte und eine Reduzierung um 158 Stellen (von 2007 bis 2013) erreicht wurde. Davon gingen 67 zum Jobcenter, die vom Bund finanziert werden.

Die im Dezember dargestellten Probleme der Planung der Personalaufwendungen waren der Grund für die Einführung eines Controllings.

Das Ergebnis im April 2015 liegt 54.000 EUR unter dem Planansatz. Das heißt, die Planung erfolgte realistisch und die Umsetzung der Stellenentwicklung bleibt Hauptaufgabe. Die Stellenplanerweiterung 2015 wird offensiv bearbeitet, um einen Ausgleich zu schaffen. Sie ist im Wesentlichen begründet in Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Fachdienst Soziales und der Ausländerbehörde sowie im Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, u.a. für Rettungssanitäter.

Dies führt nicht unbedingt zu einer Mehrbelastung, da die Finanzierung durch Dritte, wie das Land bzw. die Kassen, gesichert sind. Insgesamt werden 13,67 % der Personalaufwendungen erstattet.

 

Die Kreisverwaltung wirkt der Stellenentwicklung nach oben entgegen durch die 12 kw- Vermerke im Haushaltsjahr, die Umsetzung des Stellenentwicklungskonzeptes und durch eine Personalentwicklung mit dem Ziel der internen Stellenbesetzung.

Die Kreisverwaltung unternimmt vielfältige Anstrengungen, um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten.

Es wurden die richtigen Weichen gestellt. Naturgemäß ist die Umsetzung ein Prozess. Auch dieser läuft in der Kreisverwaltung, so Herr Kluge.

 

Im Interesse der Handlungsfähigkeit des Landkreises bat Herr Kluge um Zustimmung zum Nachtragshaushalt.

 

Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) hinterfragte, warum im Stellenplan bei den Beamten der Laufbahngruppe 2 eine Erhöhung der Besoldungsgruppen A11 bis A16 festzustellen ist. 2014 waren im Stellenplan jeweils eine Null und im Nachtragshaushalt 2015 jeweils eine Eins enthalten.

 

Herr Kluge erklärte, dass es sich hierbei um keine zusätzlichen Stellen handelt. Er sicherte Herrn Blanck eine Auskunft zu.

 

Gisela Gerling-Koehler (FDP) ging auf die Stellenerhöhungen aufgrund der Aufgabenerfüllung im Zuge des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Unterbringung der Asylbewerber ein und fragte, ob diese Leistungen auch durch einen Dienstleister erbracht werden könnten. Sie verwies auf eventuelle schnellere Kündigungsfristen, wenn diese Aufgaben in dem Ausmaße nicht mehr von Nöten sind.

 

Iris Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) erklärte, dass dies bedingt möglich ist und bereits vollzogen wird. Die Bearbeitung nach Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Aufgabe, die auf Dritte übertragen werden kann. Die Betreuung in Wohnungen ist in einzelnen Bereichen sicherlich möglich. Sie wies darauf hin, dass die zusätzlichen Stellen zunächst befristet eingerichtet wurden.