Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestimmt Herrn/Frau …. an Stelle von Herrn Dr. Dieter Schwarz als Vertreter des Kreistages im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes “Straßenbau und -unterhaltung“, auf Vorschlag der Fraktion der FUWG.
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 8 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” ist für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes ein beschließender Ausschuss (Betriebsausschuss) zu bilden.
Der Betriebsausschuss besteht aus Mandatsträgern (Mitgliedern des Kreistages) und mindestens einem Vertreter der beim Eigenbetrieb Beschäftigten.
§ 4 Abs. 2 der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb “Straßenbau und -unterhaltung” bestimmt die Anzahl der Mandatsträger mit 13 und die Anzahl der Beschäftigtenvertreter mit drei.
Gemäß Beschluss 2014/BKT/0015 vom 02.07.2014 bestimmte die Fraktion der FUWG Herrn Dr. Dieter Schwarz als Mitglied des Betriebsausschusses.
Die Fraktion der FUWG teilt mit, dass an Stelle von Herrn Dr. Schwarz, Herr/Frau …. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG als Mitglied im Betriebsausschuss bestimmt werden soll.
Anlagen:
- keine -
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