Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/20/0129  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
15.04.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2015 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
22.04.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
27.04.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
06.05.2015 
9. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
13.05.2015 
5. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/20/0129)
Anlagen:
1NTHH-Plan2015
Anlage 2 - Vergleich Kreisumlage Plan 2015 - Nachtrag 2015

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2014 mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) die Höhe der Finanzausgleichsmasse für 2015 beschlossen. Die Erträge des Landkreises werden voraussichtlich etwas höher sein als bisher geplant, für die Schlüsselzuweisungen und die beiden Teilmassen Zuweisungen vom Land für Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 7 FAG und Zuweisungen für Sozialhilfe nach § 8 FAG liegen noch keine Bewilligungsbescheide für 2015 vor.

 

Die Aufwendungen für Asylbewerber müssen auf Grund gestiegener Zuweisungszahlen erhöht werden. Die Finanzierung durch Bund und Land ist bisher noch nicht abschließend geregelt. Über das FAG werden ab 2015 Mittel vom Land bereitgestellt, daher wurden höhere Erstattungen eingeplant.

 

Weiterhin werden im Bereich Jugendhilfe aufgrund der Erfüllung im Jahr 2014 zusätzliche Mittel benötigt.

 

Die Kreisumlage soll in der bisherigen absoluten Höhe beibehalten werden, die Hebesätze müssen dafür angehoben werden. Mit  dem FAG wurden ab 2015 gegenüber den bisherigen Planungen die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden reduziert, dafür wurden die Auftragskostenerstattungen der Gemeinden erhöht. Das führt zu einer Reduzierung der Umlagegrundlagen der Kreisumlage. Da die Schlüsselzuweisungen bisher noch nicht festgesetzt wurden, können die Hebesätze nur nach Orientierungswerten geschätzt werden.

 

Im Finanzplan wurden die Auszahlungen für den Neubau des Kreishauses auf 25,7 Mio. EUR erhöht und die Jahresscheiben für die Folgejahre angepasst.   

 


Anlagen:

 

1. Nachtragshaushaltsplan 2015 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1NTHH-Plan2015 (24129 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Vergleich Kreisumlage Plan 2015 - Nachtrag 2015 (36 KB)    
Stammbaum:
2015/20/0129   1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/20/0129-1   Antrag der Fraktion der SPD vom 13.04.2015 zur Einstellung von finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Schulen bei der Berufsorientierung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015   Kreistagsfraktion der SPD   Antrag
2015/20/0129-2   Antrag der Fraktion der FUWG vom 28.04.2015 zur Wiedereinstellung von Haushaltsmitteln bezüglich der Schülerbeförderung in den Nachtragshaushalt des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015   Kreistagsfraktion der FUWG   Antrag