Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015.
Sachdarstellung, Begründung:
Durch das Land Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2014 mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) die Höhe der Finanzausgleichsmasse für 2015 beschlossen. Die Erträge des Landkreises werden voraussichtlich etwas höher sein als bisher geplant, für die Schlüsselzuweisungen und die beiden Teilmassen Zuweisungen vom Land für Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 7 FAG und Zuweisungen für Sozialhilfe nach § 8 FAG liegen noch keine Bewilligungsbescheide für 2015 vor.
Die Aufwendungen für Asylbewerber müssen auf Grund gestiegener Zuweisungszahlen erhöht werden. Die Finanzierung durch Bund und Land ist bisher noch nicht abschließend geregelt. Über das FAG werden ab 2015 Mittel vom Land bereitgestellt, daher wurden höhere Erstattungen eingeplant.
Weiterhin werden im Bereich Jugendhilfe aufgrund der Erfüllung im Jahr 2014 zusätzliche Mittel benötigt.
Die Kreisumlage soll in der bisherigen absoluten Höhe beibehalten werden, die Hebesätze müssen dafür angehoben werden. Mit dem FAG wurden ab 2015 gegenüber den bisherigen Planungen die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden reduziert, dafür wurden die Auftragskostenerstattungen der Gemeinden erhöht. Das führt zu einer Reduzierung der Umlagegrundlagen der Kreisumlage. Da die Schlüsselzuweisungen bisher noch nicht festgesetzt wurden, können die Hebesätze nur nach Orientierungswerten geschätzt werden.
Im Finanzplan wurden die Auszahlungen für den Neubau des Kreishauses auf 25,7 Mio. EUR erhöht und die Jahresscheiben für die Folgejahre angepasst.
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltsplan 2015
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