Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die erste Änderung der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag hat gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) am 02.07.2014 die „Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse“ mit einer Geltungsdauer von einem Jahr beschlossen. Innerhalb der Jahresfrist sollte geprüft werden, ob sich die neue Geschäftsordnung, welche unter Beachtung des KVG LSA, der Mustergeschäftsordnung des Landkreistages Sachsen-Anhalt und der bis dato geltenden Geschäftsordnung erarbeitet wurde, in der kommunalen Praxis bewährt.
Aus Sicht der Verwaltung wird eingeschätzt, dass sich die neue Geschäftsordnung zur Regelung der inneren Angelegenheiten des Kreistages und seiner Ausschüsse in der Praxis bewährt hat. Somit kann die zeitliche Befristung aufgehoben werden. Es bedarf lediglich hinsichtlich des § 2 Absatz 4 (Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung von Sitzungen des Kreistages) einer Anpassung. Durch die Aufhebung der Satzung des Landkreises Börde über die öffentlichen Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung) und der damit einhergehenden Änderung der Hauptsatzung bezüglich der Regelungen zu den öffentlichen Bekanntmachungen ist auch die Regelung des § 2 Absatz 4 der Geschäftsordnung dahingehend redaktionell zu ändern.
Seitens der Fraktionen wurden ebenfalls keine Änderungswünsche vorgetragen.
Anlagen:
Anlage 1 – Ausfertigung der ersten Änderung der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse Anlage 2 – Lesefassung
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