Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der FUWG
Herrn Dr. Dieter Schwarz
als dem Kreistag angehörendes „weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreisspar-kasse Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 und 2 SpkG-LSA in Verbindung mit § 4 der Satzung für die Kreissparkasse Börde besteht der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Börde aus dem Landrat als Vorsitzenden, neun „weiteren Mitgliedern“ und fünf Beschäftigtenvertretern.
Gemäß § 11 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 SpkG-LSA wählt der Kreistag die „weiteren Mitglieder“ des Verwaltungsrates für die Dauer seiner Wahlzeit nach dem für die Bildung seiner Ausschüsse vorgesehenen Verfahren („Hare-Niemeyer-Verfahren“, § 47 Abs. 1 KVG LSA).
Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Ziffer 1 des Beschlusses vom 02.07.2014 (Nr. 2014/BKT/0016) die Anzahl der „weiteren Mitglieder“, die dem Kreistag angehören, mit „sechs“ bestimmt – sie bilden die „Gruppe der dem Kreistag angehörenden weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates“.
Aufgaben, Anforderungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrates sind in den Bestimmungen des Sparkassengesetzes geregelt.
Nach den Bestimmungen des § 47 KVG LSA („Hare-Niemeyer-Verfahren“) steht der Fraktion FUWG ein Vorschlagsrecht zu.
Mit Beschluss – Nr.: 2014/BKT/0017 wurde auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 02.07.2014 auf Vorschlag der FUWG Frau Regina Blenkle als „weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde gewählt.
Mit dem Schreiben vom 25.02.2015 legte Frau Blenkle ihr Mandat als „weiteres Mitglied“ des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Börde zum 01.03.2015 nieder. Die Fraktion der FUWG schlug Herrn Dr. Dieter Schwarz als neues Mitglied vor.
Anlagen:
-keine-
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