Municipal Education Management

Transition from Kindergarten to Elementary School

The transition Kindergarten - Elementary School

For many children, the transition from Kindergarten to elementary school must seem like a change between two worlds. Whereas before they could play freely with the other Kindergarten children, now, as elementary school students, they have to diligently acquire knowledge, because 'the serious side of life' has begun.

But even though school enrollment marks the beginning of a child's school career, learning is not new to the children. The educational journey begins much earlier. By the age of six, children are no longer beginners when it comes to acquiring new knowledge and skills. Learning processes take place constantly, whether by chance during play or accompanied by the family or educational professionals. These experiences play an important role in the transition to elementary school and are crucial for the first steps in the new learning environment of school.

In order to support the children in this farewell and new beginning, educators, teachers, parents and other professionals prepare the future elementary school students for this upheaval. Above all, the cooperation of the various actors can ensure that the learning experiences from the daycare center are combined with the challenges at school during the transition to elementary school and that nothing stands in the way of a successful start to school.

 

Prozessbeschreibung

Der Übergang von der Kita in die Grundschule umfasst weit mehr als nur den Tag der Einschulung. Bereits im Vorfeld finden Prozesse und Abläufe statt, die für einen gelungenen Übergang von Bedeutung sind.

Das Prozesskettendiagramm gibt einen Überblick über die zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte von der Kita bis zur Einschulungsfeier. 

Die Schritte des Prozesskettendiagramms

1. Aufforderung zur Schulanmeldung

Die Aufforderung zur Schulanmeldung erfolgt ca 15 Monate vor der eigentlichen Einschulung durch den Schulträger Zusätzlich können noch Aushänge in den Kitas angebracht werden, die die entsprechenden Jahrgänge auf die Schulanmeldung hinweisen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Die Anmeldung erfolgt bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung bei der dem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule. Dieses Verfahren ist für alle Kinder verpflichtend.
Zur Anmeldung muss die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorgelegt werden.

Die digitale Schulanmeldung für Grundschulen in Sachsen-Anhalt erfolgt über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt (SPS-LSA) auf Basis des Bildungsmanagementsystems BMS-LSA .

1.1 Zusätzliche Anträge an die Grundschule

Folgende Anträge können zusätzlich nach der Anmeldung an der zuständigen Grundschule gestellt werden:

  1. Antrag auf vorzeitige Einschulung: Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung darüber übernimmt die Grundschule.
  2. Antrag auf Verschiebung der Schulpflicht: Dieser Antrag muss bis zum 15.04. im Jahr der eigentlichen Einschulung gestellt werden. Die Grundschule übermittelt anschließend die Akte des Kindes zur Entscheidung an das Landesschulamt.
  3. Antrag auf Beschulung außerhalb des Schuleinzugsgebiet: Dieser Antrag wird nach Antragstellung von der Grundschule zur Entscheidung an den Schulträger weitergeleitet.
  4. Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf: Dieser Antrag muss bis zum 10.01. des Jahres vor der Einschulung von der zuständigen Grundschule mit einer Stellungnahme an den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) weitergeleitet werden. Zur Einhaltung dieser Frist ist es erforderlich, dass der Antrag auf sonderpädagogische Förderung rechtzeitig vorab bis zum 20.12. bei der zuständigen Grundschule eingereicht wird. 
1.2 Beschulungswunsch an einer Grundschule in freier Trägerschaft

Sollen Kinder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen, muss neben der Anmeldung an der zuständigen Grundschule eine zusätzliche Anmeldung an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft erfolgen. 

Der geschlossene Schulvertrag mit der Grundschule in freier Trägerschaft muss anschließend in der zuständigen staatlichen Grundschule vorgelegt werden. 

2. Schuleingangsuntersuchung

Hierbei handelt es sich um eine medizinische Diagnostik im Rahmen des Übergangsprozesses, um den Entwicklungsstand der Kinder einzuschätzen.

Es werden Tests zur Sprache, Motorik ( und dem Wissensstand durchgeführt Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

  • Die Kinder müssen mindestens fünf Jahre alt sein
  • Die Untersuchung findet ca ein Jahr vor der Einschulung statt
  • Die Kinder müssen bereits in der Grundschule angemeldet sein
3. Hort

Die Hortanmeldung erfolgt im Frühjahr der Einschulung und unabhängig von der Schulanmeldung direkt beim gewünschten Hort. Ein Schulplatz beinhaltet nicht automatisch einen Hortplatz.

Für die Aufnahme sind die erforderlichen Nachweise (z.B. Masernschutzimpfung) einzureichen. 

Alleinerziehende legen zusätzlich einen Sorgerechtsnachweis vor.

Für Kinder aus anderen Verbandsgemeinden ist ein Antrag auf auswärtige Betreuung erforderlich.

4. Erste Elternabend an der Grundschule

Diese finden noch vor der Einschulungsfeier statt. Dabei können wichtige organisatorische Themen wie die Schulbuchausleihe, benötigte Ausstattung, die Schülerbeförderung oder auch die Schulspeisung besprochen werden.

5. Einschulungsfeier

Die Einschulungsfeier ist der feierliche Abschluss des Übergangsprozesses. Mit dem ersten Schultag beginnt die Schulpflicht.

Neben den aufgeführten, zeitlich einzuordnenden Prozessen gibt es weitere Abläufe, die den Übergang kontinuierlich begleiten und keinen festen Zeitpunkt zugeordnet werden können.

Dazu zählen die Zusammenarbeit Kita und Grundschule sowie die fortlaufende Beobachtung und Förderung.

  • Zusammenarbeit Kita & Grundschule: Diese Kooperation beginnt am ersten Schultag des Schuljahres vor der Einschulung. Die Intensität und die Modelle der Zusammenarbeit sind individuell verschieden, beinhalten aber oft Möglichkeiten zum Kennenlernen der Grundschule.
  • Beobachtung & Förderung: Die Beobachtung & Förderung stellt die pädagogische Diagnostik dar. Grundschulen können hierfür Schuleingangstests durchführen, um den Entwicklungsstand, Begabungen oder einen eventuellen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen. Außerdem entsteht für jedes Kind schon vor Schuleintritt ein Portfolio, in dem alle Dokumente und Arbeitsproben gesammelt werden.

     

Survey of Kindergarten Centers, Elementary Schools and parents on the design of the transition

In order to get a first impression of the current state of transition management in the Landkreis Börde, an investigation of this topic was carried out by the staff unit "Bildung integriert". For this purpose, interviews with regional actors on the organization of transition took place from August 24 to October 11, 2020. The relevant institutions, namely Kindergarten centers and elementary schools, as well as the parents of children in the first and second grades of elementary school, were surveyed. The aim of the surveys was to take stock of measures and formats for supporting children and parents during the transition, the cooperation between Kindergarten centers and elementary schools in this regard, as well as the experiences and expectations of the actors and parents with and for the organization of the transition.

72 daycare centers (54% of the daycare centers in the Börde district, including 22 independent daycare centers) and 29 elementary schools (58% of the elementary schools in the Landkreis Börde, including three independent elementary schools) participated. 273 questionnaires were received from parents.

Since December 2020, the statistical analyses have been completed and in February 2021, the institutions that participated in the survey were informed about the results.

You can also view the results of the survey here.

 

The project "Bildungslandschaft Börde - Hier fällt Bildung auf fruchtbaren Boden" (funding code 01JL1815) is being funded by the Federal Ministry of Education and Research and the European Social Fund funded.