Für gewerbliche Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann eine Ausnahme beantragt werden.
Antragsformular (ca. 3-4 Wochen vor Beginn einreichen):
Für gewerbliche Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann eine Ausnahme beantragt werden.
Antragsformular (ca. 3-4 Wochen vor Beginn einreichen):
Allgemeine Ausnahmen von Verkehrsverboten können erteilt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Antragsformular (ca. 3-4 Wochen vor Beginn einreichen):
Spezifische Regelungen für bestimmte Zonen können eine Ausnahmegenehmigung benötigen und müssen beantragt werden.
Antragsformular (ca. 3-4 Wochen vor Beginn einreichen):
Ja das ist möglich, z. B. für Handwerker, Pflegedienste etc.
Antragsformular (ca. 3-4 Wochen vor Beginn einreichen):
Landkreis Börde
Bornsche Str. 2
39340 Haldensleben
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode)
komm. Amtsleiter
Herr Domenik Siegmund
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Telefon: +49 3904 7240-3650
Fax: +49 3904 7240-3670
E-Mail: strassenverkehr@landkreis-boerde.de
Sprechzeiten für Angelegenheiten der Verkehrsorganisation
Di. 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Nützliches auf einen Blick
Persönlicher Kontakt
Landkreis Börde
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode)
Kronesruhe 8
39340 Haldensleben
Telefon: +49 3904 7240-0
Fax: +49 3904 49008
E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-boerde.de
Sprechzeiten
Di. 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sprechzeiten Straßenverkehrsamt
Mo. geschlossen
Di. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 8:00 - 12:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Di. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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