Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Kreisausschusses  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 14.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:12
Raum: - Sitzungssaal Börde I + II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Anlagen:
zu TOP 6.6_PPP Herr Dr.Gruber
zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Kanngießer - Vorlage 0410_SBU_2022
zu TOP 6.6_Beantwortung der ergänzenden Nachfrage von Herrn Kanngießer - Vorlage 0410/SBU/2022
zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Schmette - K 1178
zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Keindorff - Radwegebau
zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Schmette - Vorlage 0410_SBU_2022
zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von den Kreisausschussmitglieder - Vorlage 0410_SBU_2022
zu TOP 6.8_PPP Leitstelle
zu TOP 6.12_Beantwortung der Anfrage von Herrn Hoeft - Vorlage 0406_01_2022

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Mitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 13.07.2022 - öffentlicher Teil      
Ö 5  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten      
Ö 6     öffentliche Vorlagen      
Ö 6.1  
Wahl des Beigeordneten des Dezernates für Finanzen und zentraler Service  
Enthält Anlagen
0421/11/2022  
Ö 6.2  
Umschuldung eines Kredites 2022  
0418/20/2022  
Ö 6.3  
Gewährung von Aufwandsentschädigungen  
Enthält Anlagen
0420/11/2022  
Ö 6.4  
Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen des Landrates  
0378/BLR/2022  
Ö 6.5  
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)  
Enthält Anlagen
0415/BLR/2022  
Ö 6.6  
Beschluss über die geplante Verwendung der zusätzlichen Finanzmittel gemäß Landeszuweisung für Investitionen in den Kreisstraßenausbau  
Enthält Anlagen
0410/SBU/2022  
Ö 6.7  
Beschlussfassung über die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen das Land Sachsen-Anhalt wegen Kosten anlässlich des HERMES-Einsatzes 2019  
Enthält Anlagen
0424/30/2022  
Ö 6.8  
Kooperationsvereinbarung der Leitstelle des Landkreis Börde mit den Leitstellen aus dem Salzlandkreis und der Landeshauptstadt Magdeburg  
Enthält Anlagen
0414/38/2022  
Ö 6.9  
Abschluss eines Änderungsvertrages mit der BEWOS Oschersleben über ein weiteres Archivmagazin  
0423/68/2022  
Ö 6.10  
Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/2022 "Alter Friedhof - Neubau Förderschule" in Oschersleben (Bode)  
Enthält Anlagen
0432/68/2022  
Ö 6.11  
Förderaufruf zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"  
Enthält Anlagen
0435/68/2022  
Ö 6.12  
Zweite Änderung der „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO)“ vom 25.02.2015 (Beschluss-Nr.: 2015/StS/0119)  
Enthält Anlagen
0406/01/2022  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO) wird wie folgt geändert:

 

  1. Im § 1 (3) wird „oder die Vorsitzende“ eingefügt.

 

  1. Im § 2 (1) wird „oder eine Vorsitzende“, „oder die Vorsitzende“ und „oder ihrer“ eingefügt.

 

  1. Im § 3 (1) wird „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 3 (5) wird „oder einer Vertreterin“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (1) wird „oder die Vorsitzende wird gewählt. Seine Stellvertreter oder Stellver-treterinnen werden bestimmt.“ und „heres regelt § 9.“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (2) wird „oder die Vorsitzende“ und „oder sie“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (3) wird „oder die Vorsitzende“ eingefügt.

 

  1. Im § 5 (1) wird „oder die Vorsitzende.“ und „heres regelt § 9.“ eingefügt.

 

  1. Im § 5 (2) wird „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 6 wird „welches“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (2) wird „oder die Vorsitzende“ und „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (3) wird „oder eine Vertreterin“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (4) wird „oder Vertreterinnen“, „oder die Vorsitzende“, „oder ihr“ und „oder bestimmte Stellvertreterin“ eingefügt.

 

  1. Der § 8 wird zu § 10.

 

  1. Der § 9 wird zu § 8.

 

  1.   Der „§ 9 Wahl des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und des Vorstandes

 

(1)      Gemäß §§ 4 und 5 dieser OrgGO wird für den Kreisseniorenrat ein

Vorsitzender oder eine Vorsitzende und ein Vorstand gewählt. Für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende sind zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestimmen.

 

(2)      r die Wahl wird ein Wahlvorstand von mindestens drei Personen

 bestimmt. Die Personen können Mitgliedern des Kreisseniorenrates oder

 der Geschäftsstelle sein. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende gibt die Personen vor der Wahl bekannt. Die Personen sind zur Sorgfalt verpflichtet. Sie geben die Ergebnisse der geheimen Wahl mit Stimmzetteln nach den einzelnen Wahlgängen bekannt.

 

(3)      Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Kreisseniorenrates wird aus

 der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Jedes Mitglied kann eine Stimme auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(4)      Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Wahl nach Vorschlägen durch die

 Vertreterversammlung. Dazu werden die Namen der Vorschläge bekanntgemacht. Jedes Mitglied kann sechs Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bis sechs Mitglieder zusammengekommen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(5)      Der Vorsitzende oder die Vorsitzende beenden das Wahlverfahren und

 entlassen den Wahlvorstand, danach übergibt bzw. übernimmt der Vorsitzende oder die Vorsitzende das Amt des Vorsitzes für die neue Amtszeit.

 

(6)      Die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen werden aus der Mitte des gewählten Vorstandes auf der konstituierenden Vorstandsitzung des Kreisseniorenrates mit einfacher Mehrheit bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende führt die gewählten Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in das Amt ein.“

 

 

eingefügt.

 

  1.   Der „§ 11 Inkrafttreten

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Kreistages am   in Kraft.  Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 22.02.2012 zuletzt geändert durch die Erste Änderung der Geschäftsordnung vom 25.02.2015 außer Kraft.“ 

 

wird eingefügt.

 

   
    14.09.2022 - Kreisausschuss
    Ö 6.12 - 
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 12

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0406/01/2022 zu fassen.

 

   
    21.09.2022 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0406/01/2022   
   

Die Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO) wurde wie folgt geändert:

 

  1. Im § 1 (3) wird „oder die Vorsitzende“ eingefügt.

 

  1. Im § 2 (1) wird „oder eine Vorsitzende“, „oder die Vorsitzende“ und „oder ihrer“ eingefügt.

 

  1. Im § 3 (1) wird „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 3 (5) wird „oder einer Vertreterin“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (1) wird „oder die Vorsitzende wird gewählt. Seine Stellvertreter oder Stellver-treterinnen werden bestimmt.“ und „Näheres regelt § 9.“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (2) wird „oder die Vorsitzende“ und „oder sie“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (3) wird „oder die Vorsitzende“ eingefügt.

 

  1. Im § 5 (1) wird „oder die Vorsitzende.“ und „Näheres regelt § 9.“ eingefügt.

 

  1. Im § 5 (2) wird „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 6 wird „welches“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (2) wird „oder die Vorsitzende“ und „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.
  2. Im § 7 (3) wird „oder eine Vertreterin“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (4) wird „oder Vertreterinnen“, „oder die Vorsitzende“, „oder ihr“ und „oder bestimmte Stellvertreterin“ eingefügt.

 

  1. Der § 8 wird zu § 10.

 

  1. Der § 9 wird zu § 8.

 

  1. Der 㤠9 Wahl des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und des Vorstandes

(1)     Gemäß §§ 4 und 5 dieser OrgGO wird für den Kreisseniorenrat ein Vorsitzender oder einVorsitzende und ein Vorstand gewählt. Für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende sind zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestimmen.

 

(2)     Für die Wahl wird ein Wahlvorstand von mindestens drei Personen bestimmt. Die Personen können Mitgliedern des Kreisseniorenrates oder der Geschäftsstelle sein. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende gibt die Personen vor der Wahl bekannt. Die Personen sind zur Sorgfalt verpflichtet. Sie geben die Ergebnisse der geheimen Wahl mit Stimmzetteln nach den einzelnen Wahlgängen bekannt.

 

(3)     Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Kreisseniorenrates wird aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Jedes Mitglied kann eine Stimme auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(4)     Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Wahl nach Vorschlägen durch die Vertreterversammlung. Dazu werden die Namen der Vorschläge bekanntgemacht. Jedes Mitglied kann sechs Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bis sechs Mitglieder zusammengekommen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(5)     Der Vorsitzende oder die Vorsitzende beenden das Wahlverfahren und entlassen den Wahlvorstand, danach übergibt bzw. übernimmt der Vorsitzende oder die Vorsitzende das Amt des Vorsitzes für die neue Amtszeit.

 

(6)     Die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen werden aus der Mitte des gewählten Vorstandes auf der konstituierenden Vorstandsitzung des Kreisseniorenrates mit einfacher Mehrheit bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende führt die gewählten Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in das Amt ein.“

 

wird eingefügt.

 

  1.  Der „§ 11 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Kreistages am   in Kraft.  Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 22.02.2012 zuletzt geändert durch die Erste Änderung der Geschäftsordnung vom 25.02.2015 außer Kraft.“ 

 

wird eingefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen:  43 

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  0

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0406/01/2022 erhoben.

 

Ö 6.13  
Nachbestellung eines Mitgliedes des Kreisseniorenrates von 2020 - 2024  
0417/01/2022  
Ö 6.14  
Änderung der Vertreter des Beirates der Kreisvolkshochschule des Landkreises Börde  
0426/BLR/2022  
Ö 6.15  
Neuberufung von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Stiftung Zukunftsfonds Morsleben - aus den im Landkreis Börde ansässigen Unternehmen und tätigen Wohlfahrtsverbänden  
Enthält Anlagen
0427/80/2022  
Ö 6.16  
Neuwahl eines Stellvertreters des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg" auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden  
Enthält Anlagen
0402/BLR/2022  
Ö 6.17  
Antrag der Fraktion der UWG - Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Börde  
Enthält Anlagen
0419/UWG/2022  
Ö 6.18  
Antrag der Fraktion DIE LINKE - Sicherung der Zukunft der Kreismusikschule in der Kreisstadt Haldensleben  
Enthält Anlagen
0413/Lin/2022  
Ö 6.19  
Information zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023  
Enthält Anlagen
0416/20/2022  
Ö 6.20  
Information über Spenden und Schenkungen im 1. Halbjahr 2022  
Enthält Anlagen
0422/20/2022  
Ö 6.21  
Information über das Konzept zur Nutzung des Waldgebietes "Hohes Holz" im Landkreis Börde  
Enthält Anlagen
0436/01/2022  
Ö 6.22  
Informationsvorlage zur Umsetzung der Förderrichtlinie "DigitalPakt Schule 2019 - 2024" im Landkreis Börde  
Enthält Anlagen
0425/40/2022  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
N 9     (nichtöffentlich)    
Ö 10  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 9 1 zu TOP 6.6_PPP Herr Dr.Gruber (513 KB)    
Anlage 4 2 zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Kanngießer - Vorlage 0410_SBU_2022 (3041 KB)    
Anlage 2 3 zu TOP 6.6_Beantwortung der ergänzenden Nachfrage von Herrn Kanngießer - Vorlage 0410/SBU/2022 (173 KB)    
Anlage 5 4 zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Schmette - K 1178 (671 KB)    
Anlage 6 5 zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Keindorff - Radwegebau (553 KB)    
Anlage 3 6 zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von Herrn Schmette - Vorlage 0410_SBU_2022 (169 KB)    
Anlage 7 7 zu TOP 6.6_Beantwortung der Anfrage von den Kreisausschussmitglieder - Vorlage 0410_SBU_2022 (168 KB)    
Anlage 1 8 zu TOP 6.8_PPP Leitstelle (1630 KB)    
Anlage 8 9 zu TOP 6.12_Beantwortung der Anfrage von Herrn Hoeft - Vorlage 0406_01_2022 (4026 KB)