Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Henke (DIE LINKE) kommt um 16:14 Uhr wieder zur Sitzung hinzu. Somit sind 12 Kreisausschussmitglieder anwesend.
Herr Dr. Gruber (Dezernent 3) führt anhand einer Präsentation in den Tagesordnungspunkt ein. Die Präsentation ist Anlage zur Sitzung im ALLRIS. __________________________________________________________________________
Herr Keindorff (FDP) weist darauf hin, dass für Grundstücksaufkäufe zum Bau von Radwegen scheinbar nur 5.000 € eingeplant sind. Diese sind aus seiner Sicht nicht ausreichend, es müssten mindestens 150.000 € veranschlagt werden. Er bittet um eine Erklärung.
Herr Dr. Gruber (Dezernent 3) erklärt, dass die 5.000 € Mittel sind, welche im Zuge der damaligen Haushaltsfestsetzung 2022 eingeplant wurden.
Frau Neuendorf (Leiterin Amt für Straßenbau und –unterhaltung) ergänzt, dass die Mittel nicht im Zusammenhang mit dem Grunderwerb für Radwege stehen. Sie sollen für den Aufkauf von kleineren Grundstücken an Kreisstraßen verwendet werden. Als Beispiel dazu führt Frau Neuendorf die Begradigung von Kurven während der DDR-Zeit an. Für die Grundstücksaufkäufe zum Radwegebau werden separate Mittel eingeplant. __________________________________________________________________________
Herr Zahn (SPD) bezieht sich auf die vorliegende Prioritätenliste und fragt nach, warum die Baumaßnahme Wulferstedt einer anderen Baumaßnahme im Bereich Oschersleben vorgezogen wurde.
Er bittet allgemein um eine klare und verständliche Beantwortung von Anfragen.
Die Anfrage wird bis zur Sitzung des Kreistages am 21.09.2022 schriftlich beantwortet. __________________________________________________________________________
Herr Schmette (CDU) zitiert den § 2 (2) Nr. 4 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Zu öffentlichen Straßen gehören Nebenanlagen. Nebenanlagen sind Anlagen, die den Aufgaben der Straßenbauverwaltung dienen (Straßenmeistereien, Gerätehöfe, usw.). Gehwege gehören nicht zu den Nebenanlagen, sie gehören gemäß § 2 (2) Nr. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt zum Straßenkörper. Nach dem Haushaltsgesetz sollen jedoch die Nebenanlagen ausgebaut werden, so Herr Schmette.
Weiterhin zitiert Herr Schmette den § 42 (5) des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Der Landkreis ist Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten. Auch dies bezieht sich nicht auf die Gehwege, macht Herr Schmette deutlich.
Er fasst zusammen, dass die Aufgabe des Baus der Nebenanlagen nach dem Straßengesetz bei den Landkreisen liegt, die Aufgabe des Baus von Gehwegen liegt bei den Gemeinden. Aus diesem Grund gab es in der Vergangenheit Vereinbarungen zwischen dem Landkreis und den Gemeinden zu den Ortsdurchfahrten, um genau dies zu regeln. Aus Sicht des Herrn Schmette hat sich an dieser Rechtslage nichts geändert.
Er bittet um Prüfung durch die Verwaltung.
Die Anfrage wird bis zur Sitzung des Kreistages am 21.09.2022 schriftlich beantwortet. __________________________________________________________________________
Herr Mewes (UWG) schließt sich den Ausführungen des Herrn Zahn an. Er macht deutlich, dass sich an die, durch den Kreistag beschlossene, Prioritätenliste gehalten werden muss. Die Erklärung, warum die Baumaßnahme Wulferstedt vorgezogen wird, ist aus Herr Mewes Sicht unzureichend und rechtfertigt nicht, die Prioritätenliste außer Acht zu lassen. Herr Kühne (CDU) erklärt, dass das Land die finanziellen Mittel für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt hat. Diese müssen also für die vorgesehenen Baumaßnahmen verwendet werden, um auch in den kommenden Jahren weitere Landeszuweisungen für den Kreisstraßenausbau zu erhalten. Herr Kühne macht die Eilbedürftigkeit der Beschlussfassung deutlich.
Herr Zahn (SPD) spricht sich dennoch dafür aus, zu prüfen, warum von der Prioritätenliste abgewichen wird. Bevor eine Beschlussfassung im Kreistag erfolgen kann, muss eine ausführliche Begründung vorliegen.
Herr Keindorff (FDP) schließt sich Herrn Zahn an. Aus seiner Sicht ist eine konkrete Begründung zu der Abweichung von der Prioritätenliste unerlässlich.
Frau Neuendorf (Leiterin Amt für Straßenbau und –unterhaltung) erklärt, dass die Baumaßnahme in Oschersleben im Plan 2022/2023 für 2023 enthalten war. In diesem Jahr kann in Oschersleben keine Baumaßnahme umgesetzt werden, da sich die Bundesstraße noch im Bau befindet. Die 2 Millionen Euro zusätzliche Mittel aus der Zuweisung müssen jedoch Verwendung finden. __________________________________________________________________________
Herr Wachsmuth (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bezieht sich auf die Straße im Gewerbegebiet in Osterweddingen, welche auf Platz drei der Prioritätenliste steht. Er fragt nach, warum diese Baumaßnahme nicht fortgeführt werden kann und bittet um einen aktuellen Sachstand.
Frau Neuendorf (Leiterin Amt für Straßenbau und –unterhaltung) berichtet, dass eine europaweite Ausschreibung über die Planung läuft. Sobald das Ausschreibungsverfahren erfolgreich beendet wurde, beginnt die aktive Planung der Baumaßnahme gemeinsam mit der Stadt Magdeburg. Dabei geht es um den Ausbau der K1224 im Landkreis Börde sowie um die Weiterführung über die Autobahn bis nach Magdeburg. Dazu sollen ebenfalls Fördermittel beantragt werden. Der Bau kann frühestens nach Fertigstellung der Anbindung an die B189 erfolgen, so Frau Neuendorf. __________________________________________________________________________
Herr Mewes (UWG) stellt folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss dahingehend zu ändern, dass die zusätzliche Baumaßnahme konsequent nach der vorliegenden Prioritätenliste Berücksichtigung findet.“
Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) lässt zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 5 Ablehnungen: 5 Enthaltungen: 2
Somit wurde der Änderungsantrag abgelehnt. __________________________________________________________________________
Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.
Herr Dr. Waselewski (Dezernent 1) lässt nun über die gesamte Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 5 Ablehnungen: 2 Enthaltungen: 5
Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0410/SBU/2022 zu fassen.
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