Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Die Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO) wird wie folgt geändert:
(1) Gemäß §§ 4 und 5 dieser OrgGO wird für den Kreisseniorenrat ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende und ein Vorstand gewählt. Für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende sind zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestimmen.
(2) Für die Wahl wird ein Wahlvorstand von mindestens drei Personen bestimmt. Die Personen können Mitgliedern des Kreisseniorenrates oder der Geschäftsstelle sein. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende gibt die Personen vor der Wahl bekannt. Die Personen sind zur Sorgfalt verpflichtet. Sie geben die Ergebnisse der geheimen Wahl mit Stimmzetteln nach den einzelnen Wahlgängen bekannt.
(3) Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Kreisseniorenrates wird aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Jedes Mitglied kann eine Stimme auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(4) Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Wahl nach Vorschlägen durch die Vertreterversammlung. Dazu werden die Namen der Vorschläge bekanntgemacht. Jedes Mitglied kann sechs Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bis sechs Mitglieder zusammengekommen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(5) Der Vorsitzende oder die Vorsitzende beenden das Wahlverfahren und entlassen den Wahlvorstand, danach übergibt bzw. übernimmt der Vorsitzende oder die Vorsitzende das Amt des Vorsitzes für die neue Amtszeit.
(6) Die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen werden aus der Mitte des gewählten Vorstandes auf der konstituierenden Vorstandsitzung des Kreisseniorenrates mit einfacher Mehrheit bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende führt die gewählten Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in das Amt ein.“
eingefügt.
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Kreistages am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 22.02.2012 zuletzt geändert durch die Erste Änderung der Geschäftsordnung vom 25.02.2015 außer Kraft.“
wird eingefügt.
Sachdarstellung, Begründung:
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Lesefassung der OrgGO
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