Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0406/01/2022  

 
 
Betreff: Zweite Änderung der „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO)“ vom 25.02.2015 (Beschluss-Nr.: 2015/StS/0119)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Stabsstelle Steuerung und Entwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Dominik
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
14.09.2022 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
21.09.2022 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0406/01/2022)
Anlagen:
Lesefassung_Zweite Änderung der OrgGO

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO) wird wie folgt geändert:

 

  1. Im § 1 (3) wird „oder die Vorsitzende“ eingefügt.

 

  1. Im § 2 (1) wird „oder eine Vorsitzende“, „oder die Vorsitzende“ und „oder ihrer“ eingefügt.

 

  1. Im § 3 (1) wird „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 3 (5) wird „oder einer Vertreterin“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (1) wird „oder die Vorsitzende wird gewählt. Seine Stellvertreter oder Stellver-treterinnen werden bestimmt.“ und „heres regelt § 9.“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (2) wird „oder die Vorsitzende“ und „oder sie“ eingefügt.

 

  1. Im § 4 (3) wird „oder die Vorsitzende“ eingefügt.

 

  1. Im § 5 (1) wird „oder die Vorsitzende.“ und „heres regelt § 9.“ eingefügt.

 

  1. Im § 5 (2) wird „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 6 wird „welches“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (2) wird „oder die Vorsitzende“ und „oder der Vorsitzenden“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (3) wird „oder eine Vertreterin“ eingefügt.

 

  1. Im § 7 (4) wird „oder Vertreterinnen“, „oder die Vorsitzende“, „oder ihr“ und „oder bestimmte Stellvertreterin“ eingefügt.

 

  1. Der § 8 wird zu § 10.

 

  1. Der § 9 wird zu § 8.

 

  1.   Der „§ 9 Wahl des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und des Vorstandes

 

(1)      Gemäß §§ 4 und 5 dieser OrgGO wird für den Kreisseniorenrat ein

Vorsitzender oder eine Vorsitzende und ein Vorstand gewählt. Für den Vorsitzenden oder die Vorsitzende sind zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestimmen.

 

(2)      r die Wahl wird ein Wahlvorstand von mindestens drei Personen

 bestimmt. Die Personen können Mitgliedern des Kreisseniorenrates oder

 der Geschäftsstelle sein. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende gibt die Personen vor der Wahl bekannt. Die Personen sind zur Sorgfalt verpflichtet. Sie geben die Ergebnisse der geheimen Wahl mit Stimmzetteln nach den einzelnen Wahlgängen bekannt.

 

(3)      Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Kreisseniorenrates wird aus

 der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Vertreterversammlung gewählt. Jedes Mitglied kann eine Stimme auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(4)      Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Wahl nach Vorschlägen durch die

 Vertreterversammlung. Dazu werden die Namen der Vorschläge bekanntgemacht. Jedes Mitglied kann sechs Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben. Gewählt ist, wer in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bis sechs Mitglieder zusammengekommen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

(5)      Der Vorsitzende oder die Vorsitzende beenden das Wahlverfahren und

 entlassen den Wahlvorstand, danach übergibt bzw. übernimmt der Vorsitzende oder die Vorsitzende das Amt des Vorsitzes für die neue Amtszeit.

 

(6)      Die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen werden aus der Mitte des gewählten Vorstandes auf der konstituierenden Vorstandsitzung des Kreisseniorenrates mit einfacher Mehrheit bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende führt die gewählten Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in das Amt ein.“

 

 

eingefügt.

 

  1.   Der „§ 11 Inkrafttreten

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung des Kreistages am   in Kraft.  Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 22.02.2012 zuletzt geändert durch die Erste Änderung der Geschäftsordnung vom 25.02.2015 außer Kraft.“ 

 

wird eingefügt.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

  1. Die „Organisations- und Geschäftsordnung des Kreisseniorenrates des Landkreises Börde (OrgGO) wird in den Textpassagen um die weibliche Form erweitert. Mit dem Hintergrund der „geschlechtergerechten Sprache“.

 

 

  1. Die Wahl des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden und des Vorstandes wurde im § 9 der OrgGO schriftlich festgelegt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

he der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

 

Lesefassung der OrgGO

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lesefassung_Zweite Änderung der OrgGO (265 KB)