Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Teilnahme des Landkreises Börde am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung der Sporthalle „Lindenallee“ in 39340 Haldensleben, Lindenallee 2.
Sachdarstellung, Begründung:
Das Bundesbauministerium hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Mit diesem Bundesprogramm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen in kommunalen Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen. Neben Kommunen können auch Landkreise daraus Zuschüsse für die klimagerechte Sanierung von Sportstätten erhalten. Die Interessensbekundung mit geeigneten Projekten können bis zum 30.9.2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Die Verwaltung favorisiert die Sporthalle „Lindenallee“ in Haldensleben und sieht den Bedarf in der energieeffizienten Sanierung zur Kosten- und Energieeinsparung. Die Sporthalle wurde in der Zeit von 1997 bis 1999 im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt „Bau eines Berufsschulzentrums“ neu errichtet. Die Sporthalle beherbergt neben einer 980 m² großen Zweifeldhallenspielfläche sowie dazugehörigen Umkleide- und Technikräumen einen ca. 60 m² großen Konditions- und Krafttrainingsraum. In den Außenanlagen wurden entsprechende Sportfreianlagen und Parkplätze angelegt. Seit der Errichtung erfolgten keine neuen Sanierungs- bzw. Investitionsmaßnahmen. Die Sporthalle wird vorrangig durch die Berufsbildende Schule Haldensleben sowie den Vereinssport genutzt. Der neue Förderaufruf 2022 (Anlage 1) legt den Schwerpunkt auf die klimagerechte Sanierung von Sportstätten, Schwimmbädern sowie Jugend- und Kultureinrichtungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Insgesamt stehen laut dem BMWSB 476 Mio. Euro für die Unterstützung der Kommunen beim Abbau des sogenannten Sanierungsstaus insbesondere bei Sportstätten und Schwimmbädern zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 %. Umzusetzen sind die Förderprojekte bis 2027. Es wird von einem Investitionszeitraum von 2024 bis 2026 mit Gesamtkosten in Höhe von 4,1 Mio. Euro ausgegangen. Die erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2024 ff. berücksichtigt. Mit dem nun vorliegenden Projektaufruf könnte im günstigsten Fall eine Fördersumme von 3,0 Mio. Euro akquiriert werden. Mit der Projektskizze ist bis zum 30.09.2022 ein Ratsbeschluss vorzulegen, in dem die Teilnahme am Förderaufruf 2022 gebilligt wird. Der Kreistag befürwortet die Teilnahme am Projektaufruf und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen zum Förderprogramm für die Sanierung der Sporthalle „Lindenallee“.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Förderaufruf 2022
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