Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Tagesordnung - ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde  

 
 
Bezeichnung: ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
Gremium: Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 31.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:19
Raum: Ohrelandhalle Haldensleben
Ort: Magdeburger Straße 57, 39340 Haldensleben
Anlagen:
Bericht beschließende Ausschüse 2021-03-31
Urteil 1_Klage Barleben
Urteil 2_Klage Barleben
Anfrage von Herrn Wachsmuth zu TOP 6.2 und 6.3 - Verfahren Gemeinde Barleben und Landkreis wegen Kreisumlage
Beantwortung der Anfrage von Herrn Wachsmuth zu TOP 6.2 und 6.3 - Verfahren Gemeinde Barleben und Landkreis wegen Kreisumlage
zu TOP 6.4_Anfragen von Herrn Zeymer - Fragenkatalog Gutenbergschule
zu TOP 6.4_Änderungsantrag Gutenbergschule
Schreiben Landkreis Modellkommune
Anträge Landkreis Börde Modellkommune
Stellungnahme zum Antrag Modellkommune
zu TOP 3_Beantwortung der Einwohneranfrage von Herrn Wolff - Verbandsgemeindeumlage Flechtingen
zu TOP 7_Beantwortung der Anfrage von Herrn Schroeder - Live-Übertragung Sitzungen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der anwesenden Kreistagsmitglieder und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse      
Ö 5     öffentliche Vorlagen: Neufassung der Beschlüsse der Kreistagssitzung vom 11.03.2021      
Ö 5.1  
Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde  
Enthält Anlagen
0226/BLR/2021  
Ö 5.2  
Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, des Logos und des Symbols des Landkreises Börde  
Enthält Anlagen
0142/BLR/2020  
Ö 5.3  
Umsetzung des Sportförderprogramms auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung des Sportes durch den Kreissportbund Börde e.V.  
Enthält Anlagen
0230/40/2021  
Ö 5.4  
Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR"  
0241/80/2021  
Ö 5.5  
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Börde  
0242/11/2021  
Ö 5.6  
Bestellung der Behindertenbeauftragten des Landkreises Börde  
0243/11/2021  
Ö 5.7  
Antrag der AfD-Fraktion - Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern - die Daseinsvorsorge vor Ort stärken
Enthält Anlagen
0072/AfD/2019  
    VORLAGE
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:

 

1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden.

 

2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.

 

Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.

 

3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen.

 

Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

  • Schaffung einer Regelung, die es den Rettungsdienstleitstellen ermöglicht, organisierte Ersthelfergruppen zu alarmieren
  • Festlegung von Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung von organisierten Ersthelfergruppen
  • Klärung der Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen

 

4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten.

 

5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden.

 

6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen.

 

Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde.

 

 

   
    20.11.2019 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.7 - zurückgezogen
   

Herr Schmirander übergibt den Vorsitz um 18:30 Uhr an Herrn Mewes, da Herr Schmirander den Antrag „Medizinische Versorgung im Landkreis Börde sichern-die Daseinsvorsorge vor Ort stärken“ der AfD-Fraktion vorstellt.

 

Herr Schmirander ist der Meinung, dass die Antwort der Verwaltung noch nicht zufriedenstellend ist und bittet darum, an dem Antrag der AfD festzuhalten.

 

Frau Dr. Kontzog erklärt, dass für die medizinische bzw. ambulante Versorgung der Landkreis Börde nicht zuständig ist.

 

Die Mitglieder des Ausschusses haben darüber diskutiert, dass nicht die Verwaltung sondern die kassenärztliche Vereinigung dafür verantwortlich ist und dass die Aufforderung der AfD an die Verwaltung, Analysen und Bedarfe zu erstellen, übereilt ist.

 

Die Mitglieder erbeten mehr Zeit um dieses Thema zu besprechen.

 

Die AfD teilt die Meinung, dass grundsätzlich der Landkreis nicht zuständig ist, möchte aber das Thema anschieben und nach Alternativen suchen. Dies muss geprüft werden.

 

Herr Czernitzki führt an, dass etwas getan wird und verweist auf die Daseins-Konferenz im EHFA.

 

Der Vorsitzende, Herr Mewes gibt zu bedenken, dass die Umsetzungen aus dem Kreisentwicklungskonzept und der Antrag der AfD miteinander kollidieren könnten.

 

Frau Dippe stellt den Antrag, dass die Verwaltung über die Festlegung im Kreisentwicklungskonzept zu gesundheitlichen Einrichtungen und zur med. Versorgung im Landkreis Börde kontinuierlich berichtet.

Termin: 1. Quartal 2020

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

ERGEBNIS: Der Antrag der AfD wurde von Herrn Schmirander zurückgezogen.

 

 

   
    27.11.2019 - Kreisausschuss
    Ö 6.4 - zurückgezogen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019   
   

 

   
    05.02.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.5 - zurückgezogen
   

Herr Schroeder verschiebt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ausschusses.

   
    20.05.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.5 - zurückgezogen
   

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen.

   
    18.11.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
    Ö 6.9 - geändert beschlossen
   

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgaben zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:

 

1. Der Landrat und die Verwaltung sollen gemeinsam mit den Bürgermeistern der Kommunen im Landkreis zeitnah bis Mitte 2020 Bedarfe ermitteln, wo in Zukunft Engpässe in der gesundheitlichen Versorgung auftreten werden.

 

2. Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2019 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.

 

Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.

 

3. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, bis Ende 2019 die Grundlage für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen im Landkreis zu schaffen.

 

Dabei sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

  • Schaffung einer Regelung, die es den Rettungsdienstleitstellen ermöglicht, organisierte Ersthelfergruppen zu alarmieren
  • Festlegung von Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung von organisierten Ersthelfergruppen
  • Klärung der Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen

 

4. Der Landrat und die Verwaltung sollen sich in den Leitfaden Ärzteversorgung Osterburg als Vorbild nehmen und bis Ende 2019 einen ähnlichen Leitfaden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Kommunen erarbeiten. Es soll die Einführung von Stipendien, ähnlich wie in Osterburg, für zukünftige Ärzte umgesetzt werden, die sich verpflichten, im Landkreis Börde zu arbeiten.

 

5. Diese Punkte sollen in der Fortschreibung der Sozialplanung ergänzend aufgenommen werden.

 

6. Es soll ein Unterausschuss Gesundheitsversorgung eingerichtet werden. Der Landrat und die Verwaltung sollen Vorschläge zur Struktur des Unterausschusses machen.

 

Durch eine umfassende gesundheitliche Versorgung soll im Landkreis Börde die Lebensqualität der Bürger erhöht werden. Eine gute örtliche Daseinsvorsorge im Bereich Gesundheit birgt auch eine starke Anziehungskraft und einen Standortvorteil für den Landkreis Börde.

 

 

 

 

   
    24.02.2021 - Kreisausschuss
    Ö 6.8 - 
   

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 12

Ablehnungen:  0

Enthaltungen:  3

 

Der Kreisausschuss gab die Empfehlung an den Kreistag, den Beschluss über die Vorlage 0072/AfD/2019 zu fassen.

 

   
    11.03.2021 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 6.7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019   
   

 

 

 

   
    31.03.2021 - Kreistag Landkreis Börde
    Ö 5.7 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 0072/AfD/2019   
   

Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss auf Antrag der AfD-Fraktion folgende Teilaufgabe zur medizinischen Versorgung im Landkreis Börde:

 

Der Landrat und die Verwaltung sollen bis Ende des Jahres 2021 prüfen, inwieweit kommunale Gemeinschaftspraxen, sogenannte Medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft nach dem Versorgungsstärkungsgesetz entwickelt werden können. Als Beispiel kann hier das Ärztezentrum Büsum gGmbH dienen. Hier gibt es eine Menge Berater, die Erfahrung in diesem Gebiet haben (FASP, Donstal, denphamed) und derartige Prozesse begleiten können.

 

Darüber hinaus soll das aus der DDR bekannte Konzept der Gemeindeschwester für den Landkreis Börde geprüft werden. Die Universität Greifswald hat hier ein Projekt namens „AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health gestützte, Systemische Intervention) ins Leben gerufen, welches hier als Vorbild dienen kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 28

Ablehnungen:  11

Enthaltungen:  6

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0072/AfD/2019 erhoben.

Ö 6     öffentliche Vorlagen der Kreistagssitzung vom 31.03.2021      
Ö 6.1  
Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand im Produkt 61111, Konto 5431005  
0252/20/2021  
Ö 6.2  
Beantragung der Berufungszulassung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Verfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2018  
Enthält Anlagen
0249/30/2021  
Ö 6.3  
Beantragung der Berufungszulassung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Verfahren Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2019  
Enthält Anlagen
0250/30/2021  
Ö 6.4  
Deckung des Raumbedarfes der Gemeinschaftsschule "Johannes Gutenberg" in Wolmirstedt  
Enthält Anlagen
0253/40/2021  
Ö 7  
Anfragen und Anregungen      
N 8     (nichtöffentlich)    
Ö 9  
Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht beschließende Ausschüse 2021-03-31 (0 KB)    
Anlage 8 2 Urteil 1_Klage Barleben (1064 KB)    
Anlage 7 3 Urteil 2_Klage Barleben (643 KB)    
Anlage 2 4 Anfrage von Herrn Wachsmuth zu TOP 6.2 und 6.3 - Verfahren Gemeinde Barleben und Landkreis wegen Kreisumlage (47 KB)    
Anlage 4 5 Beantwortung der Anfrage von Herrn Wachsmuth zu TOP 6.2 und 6.3 - Verfahren Gemeinde Barleben und Landkreis wegen Kreisumlage (158 KB)    
Anlage 3 6 zu TOP 6.4_Anfragen von Herrn Zeymer - Fragenkatalog Gutenbergschule (179 KB)    
Anlage 5 7 zu TOP 6.4_Änderungsantrag Gutenbergschule (387 KB)    
Anlage 6 8 Schreiben Landkreis Modellkommune (416 KB)    
Anlage 9 9 Anträge Landkreis Börde Modellkommune (11606 KB)    
Anlage 10 10 Stellungnahme zum Antrag Modellkommune (65 KB)    
Anlage 11 11 zu TOP 3_Beantwortung der Einwohneranfrage von Herrn Wolff - Verbandsgemeindeumlage Flechtingen (463 KB)    
Anlage 12 12 zu TOP 7_Beantwortung der Anfrage von Herrn Schroeder - Live-Übertragung Sitzungen (73 KB)