Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag entscheidet, gemäß § 4 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 100.000 EURO übersteigt.
Der Kreistag entscheidet über die Berufungsverfahren zu den Urteilen des Verwaltungsgerichtes Magdeburg über die Klagen der Gemeinde Barleben zur Kreisumlage 2018 und 2019. Wegen der Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Urteile ist beabsichtigt, im Berufungsverfahren die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Abweisung der Klagen zu erreichen. Laut Kostenaufstellung des Rechtamtes entstehen hierfür voraussichtliche Kosten in Höhe von 368.816,02 EUR. Für die Haushaltsplanung wurden Aufwendungen in Höhe von 200.000 EUR veranschlagt. Somit entstehen voraussichtlich überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 168.816,02 EUR.
Die Deckung der Mehraufwendungen im o.g. Produkt erfolgt durch Minderaufwendungen im Budget 45001.- Soziales und Migration, Produkt 31211 – Leistungen für Unterkunft und Heizung, Konto – Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung an gemeinsamen Einrichtungen bei Leistungen für Unterkunft und Heizung. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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