Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde  

 
 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 5.1 Beschluss:0226/BLR/2021
Gremium: Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 31.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 17:19
Raum: Ohrelandhalle Haldensleben
Ort: Magdeburger Straße 57, 39340 Haldensleben
0226/BLR/2021 Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin Büro Landrat
Baier Amtsleiter Rechtsamt
Federführend:Büro Landrat Bearbeiter/-in: Stichnoth, Laura

Zu dieser Vorlage stellt der Landrat aufgrund „jüngster Ereignisse“ den Änderungsantrag, dass § 15 Absatz 3 der Hauptsatzung geändert wie folgt lautet:

 

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse oder bei schriftlichen sowie elektronischen Verfahren der Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Abstimmungsgegenstände sind durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse www.landkreis-boerde.de; Rubrik „Amtsblatt und Bekanntmachungen“ bekannt zu machen. Wird die Sitzung als Videokonferenzsitzung durchgeführt, so erfolgt in der Bekanntmachung ein Hinweis, in welcher Weise der öffentliche Teil der Videokonferenzsitzung verfolgt werden kann.

 

Eine Anpassung des § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung ist daher ebenfalls erforderlich. Dieser lautet dann wie folgt:

 

Alle übrigen Bekanntmachungen sind, auf der Internetseite des Landkreises Börde unter www.landkreis-boerde.de; Rubrik „Amtsblatt und Bekanntmachungen“ zu veröffentlichen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form auch der Aushang in den Aushangkästen der Kreisverwaltung des Landkreises Börde an den Verwaltungsgebäuden Bornsche Straße 2 in 39340 Haldensleben und Triftstraße 9 - 10 in 39387 Oschersleben (Bode) treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushangfrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages nach vollendeter Aushängefrist bewirkt.

 

Es gibt keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den o. g. Änderungsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 37

Gegenstimmen: 8

Enthaltungen:  0

 

Damit wurde der Änderungsantrag angenommen.

 

Der Vorsitzende lässt nun über die gesamte Vorlage abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmungen: 41

Ablehnungen:  3

Enthaltungen:  1

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 0226/BLR/2021 erhoben.