Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 05.02.2021) beigefügte „Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“.
Sachdarstellung, Begründung:
Hinweis: Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
Der Landkreis Börde hat gemäß § 10 Kommunalerfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Hauptsatzung zu erlassen. Auf der konstituierenden Sitzung am 03.07.2019 beschloss der Kreistag die Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Der Landkreistag empfahl mit Rundschreiben Nr. 819/2020 vom 16.01.2020 eine Anpassung der Hauptsatzung, da sich mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des KVG LSA und wahlrechtlicher Vorschriften vom 10.11.2020 auch Neuerungen im § 9 KVG LSA zur öffentlichen Bekanntmachung ergeben haben. So soll die Internetbekanntmachung grundsätzlich zugelassen werden.
Die Änderungen betreffen den § 15 der Hauptsatzung des Landkreises Börde, der nun mit der „Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“ angepasst werden soll. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Synopse „Hauptsatzung des Landkreises Börde“ Anlage 2 – Entwurf der „Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“ Anlage 3 – § 9 KVG LSA
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||