Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hebt den Beschluss 0124/D3/2020 vom 13.05.2020 auf.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Raumbedarf der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ Wolmirstedt umgehend, durch Ausnutzung der Möglichkeiten des § 4 Abs. 1 der SEPI-VO LSA vom 28.10.2020, umzusetzen.
Hierzu sollen über die im Gebäude Meseberger Straße 32 für die Gemeinschaftsschule zur Verfügung stehenden Räume hinaus, die weiteren Bedarfe durch einen den Ansprüchen der Gemeinschaftsschule entsprechenden Ausbau des Gebäudes der ehemaligen „Ch.-W.-Harnisch-Schule“ in der Straße der Deutschen Einheit 66 erfolgen. Maßstab hierfür ist das zwischen dem Landkreis und der Schule abzustimmende Raumprogramm.
Sachdarstellung, Begründung:
Im September 2019 beschloss der Kreistag mit Beschlussnummer 0053/D2/2019 eine Rahmenvereinbarung mit Eigentumstausch zum Zwecke des Tausches der Gebäude in der Meseberger Straße 32 und der Straße der Deutschen Einheit 66 zwischen dem Landkreis Börde und der Stadt Wolmirstedt.
Der Stadtrat der Stadt Wolmirstedt beschloss im Oktober 2019 eine entsprechende Vereinbarung, die aber in Punkten von der Version des Landkreises Börde insoweit abweicht, dass die jeweiligen Entwürfe nicht durch die Hauptverwaltungsbeamten gezeichnet werden konnten.
Um den Raumbedarf der Gemeinschaftsschule abdecken zu können, beschloss der Kreistag mit Beschlussnummer 0124/D3/2020 den Gebäudetausch ohne Eigentumswechsel vollziehen zu wollen.
Dies allerdings in Abhängigkeit einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Nach der Erarbeitung von Entwürfen der Mietverträge, wurde die Kommunalaufsicht um eine Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit gebeten.
Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes, Posteingang am 09.03.2021 beim Landkreis Börde, wird die ausdrückliche Genehmigungsfähigkeit nicht erteilt, allerdings ist keine Versagung ausgesprochen.
Vielmehr stellt das Schreiben auf eine notwendige Prüfung von Maßnahmen nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch den Landkreis ab.
Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der mit dem Kreistagsbeschluss vom 13.05.2020 mit der Beschlussnummer 0124/D3/2020 vorgesehenen Maßnahme kann das Landesverwaltungsamt abschließend nur im Vergleich mit vom Landkreis nicht näher untersuchten Alternativen erfolgen. Keinesfalls wäre die Wirtschaftlichkeit bei einer kürzeren Laufzeit als 20 Jahre und einer Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts durch die Stadt Wolmirstedt ohne Mietausgleich gegeben.
Als zu vergleichende Alternative schlägt das Landesverwaltungsamt zwei Optionen vor:
Im Gegensatz zur Rechtslage bei der Beschlussfassung im Mai 2020 ist der Weg unter Ziffer 2 dauerhaft rechtlich möglich. Mit dem § 4 Abs. 1 der SEPI-VO LSA wird die Möglichkeit von Schulen mit mehreren Gebäuden aufgezeigt. Durch das Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 09.02.2021 wird dies ausdrücklich unterstrichen.
Es ist absehbar, dass der Kostenaufwand für den Ausbau der „Ch.-W.-Harnisch-Schule“ für die Bedürfnisse der Gemeinschaftsschule geringer sein wird, als die anderen bisher mit der Stadt Wolmirstedt diskutierten Varianten. (Baukosten 4.257 T €)
Insofern erscheint das Wiederaufleben der Befassung mit der Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Wolmirstedt und dem Landkreis Börde dem im Schreiben vom Landesverwaltungsamt beschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht zu entsprechen. Eine rechtliche Notwendigkeit besteht hierfür ebenfalls nicht mehr.
Mit der Schulleitung ist sich am 16.03.2021 in einem Gespräch mit dem Landrat über den aktuellen Sachstand ausgetauscht worden. Der Schulleiter wird mit seinen Kolleginnen und den Elternvertretern die Umsetzung der Variante 2 besprechen.
Sollte der Kreistag der Beschlussvorlage zustimmen, wird umgehend zwischen dem Schulträger und der Schulleitung am Umsetzungskonzept gearbeitet. Die langfristig im Gebäude Meseberger Straße 32 durch die Gemeinschaftsschule nutzbaren Räume sind mit der Stadt Wolmirstedt zu verhandeln und darauf aufbauend ist das Ausbauprogramm für das Objekt in der Straße der Deutschen Einheit 66 zu bestimmen.
Mit dem Schuljahr 2023/2024 sollen die Maßnahmen beendet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 - Schreiben des Landesverwaltungsamtes Anlage 2 - E-Mail des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
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