Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0243/11/2021  

 
 
Betreff: Bestellung der Behindertenbeauftragten des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzberg-Ebeling, J Amtsleiterin Personal
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Personalamt Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.02.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0243/11/2021)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
31.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0243/11/2021)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt im Einvernehmen mit dem Landrat Frau Katja Klommhaus zur Behindertenbeauftragten des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Hinweis:

 

Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.

 

Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.

 

Gemäß § 25 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Börde haben kreisfreie Städte und Landkreise zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zu ihrer Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse sowie zur Umsetzung im eigenen Zuständigkeitsbereich eine/n Behindertenbeauftragte/n zu bestellen, der/die ehrenamtlich tätig ist.

 

Das Arbeitsverhältnis mit der bisher bestellten Behindertenbeauftragten des Landkreises Börde endete im Dezember 2020.

 

Eine Bestellung eines/einer neuen Behindertenbeauftragten durch den Kreistag im Einvernehmen mit dem Landkreis ist daher erforderlich.

 

Frau Katja Klommhaus soll zukünftig, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages, die Position der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Da die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten und die der Behindertenbeauftragten inhaltlich zusammenpasst und Parallelen aufweist, ist beabsichtigt, der zukünftigen Gleichstellungsbeauftragten auch die Position der Behindertenbeauftragten zu übertragen. In der Vergangenheit hat sich dieses Vorgehen bewährt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

 


Anlagen:

 

- keine -