Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Hinweis:
Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
Gemäß § 25 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Börde haben kreisfreie Städte und Landkreise zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zu ihrer Einbeziehung in kommunale Entscheidungsprozesse sowie zur Umsetzung im eigenen Zuständigkeitsbereich eine/n Behindertenbeauftragte/n zu bestellen, der/die ehrenamtlich tätig ist.
Das Arbeitsverhältnis mit der bisher bestellten Behindertenbeauftragten des Landkreises Börde endete im Dezember 2020.
Eine Bestellung eines/einer neuen Behindertenbeauftragten durch den Kreistag im Einvernehmen mit dem Landkreis ist daher erforderlich.
Frau Katja Klommhaus soll zukünftig, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistages, die Position der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen. Da die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten und die der Behindertenbeauftragten inhaltlich zusammenpasst und Parallelen aufweist, ist beabsichtigt, der zukünftigen Gleichstellungsbeauftragten auch die Position der Behindertenbeauftragten zu übertragen. In der Vergangenheit hat sich dieses Vorgehen bewährt. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- keine - |
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