Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 18.02.2021 in dem Rechtsstreit Gemeinde Barleben ./. Landkreis Börde wegen Kreisumlage 2019 (9 A 109/19 MD) die Berufungszulassung zu beantragen. Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 19 KVG LSA ist der Kreistag zur Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung berufen. Da es vorliegend um die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kreisumlageerhebung geht, liegt eine Rechtsstreitigkeit von erheblicher Bedeutung vor. Die Gemeinde Barleben hat vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg den Bescheid zur Festsetzung der Kreisumlage 2019 (Höhe: 6.554.902 Euro) beklagt. Am 18.02.2021 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg der Klage stattgegeben. Am 09.03.2021 wurden dem Landkreis Börde die schriftlichen Urteilsgründe zugestellt. Die rechtlichen Ausführungen des Gerichts tragen das Urteil nicht. Insoweit wird auf den als Anlage beigefügten Vermerk des Rechtsamtes verwiesen. Wegen der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Urteils ist beabsichtigt, im Berufungsverfahren die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und die Abweisung der Klage zu erreichen. Da die Berufung im Urteil nicht ausdrücklich zugelassen wurde, ist ein Zulassungsantrag zu stellen. Für das Berufungsverfahren fallen insgesamt Gerichtskosten in Höhe von 112.228,00 Euro an. Wird der Zulassungsantrag abgelehnt, reduzieren sich die Gerichtskosten auf 28.057 Euro. Darüber hinaus fallen der Klägerin im Fall des Unterliegens zu erstattende Anwaltsgebühren i. H. v. 78.888,91 Euro an. Wird der Zulassungsantrag abgelehnt, reduzieren sich die Gebühren auf 45.089,58 Euro. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
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