Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage 1 im Entwurf (Stand: 05.06.2020 08.03.2021) beigefügte Satzung über die Führung und Verwendung des Wappens, des Logos und des Symbols des Landkreises Börde. Sachdarstellung, Begründung:
Hinweis: Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
Gemäß § 8 Abs. 1 Kommunalverfassungsetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) kann der Landkreis seine eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln.
Die Entscheidung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen trifft der Kreistag (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA).
Die Verwendung des Wappens, des Logos und des Symbols des Landkreises Börde war bisher durch Satzung nicht geregelt.
Der Landkreis Börde führt das Kreiswappen „Hornhausener Reiter“ als Hoheitszeichen. Der Landkreis ist als kommunale Gebietskörperschaft damit alleiniger Rechteinhaber nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Recht zur Führung des Wappens als Hoheitszeichen obliegt damit auschließlich dem Landkreis Börde als Rechteinhaber. Auch die Verwendung des Logos obliegt allein der Kreisverwaltung des Landkreises Börde.
Es besteht jedoch ein großes Interesse von Vereinigungen, Vereinen und Verbänden (unter anderem auch Fraktionen), ihre Zugehörigkeit bzw. Verbundenheit mit dem Landkreis Börde nach außen zu dokumentieren. Dieses Begehren wird seitens der Kreisverwaltung uneingeschränkt unterstützt, weshalb die Erstellung eines neuen Symbols zur allgemeinen Verwendung auch in Abstimmung mit dem Kreistag beauftragt wurde.
Nach Erstellung des neuen Symbols für den Landkreis Börde soll die Verwendung des Wappens, des Logos und des Symbols nunmehr durch Satzung geregelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf der Satzung zur Verwendung des Wappens, des Logos und des Symbols des Landkreises Börde (Stand 08.03.2021)
Anlage 2 – Präsentation Herr Ackermann
Anlage 3 – Vergleich Logos und Symbole
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||