Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0242/11/2021  

 
 
Betreff: Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Herzberg-Ebeling, J Amtsleiterin Personal
Dr. Waselewski Dezernent 1
Federführend:Personalamt Bearbeiter/-in: Watzka, Lisa-Marie
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.02.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0242/11/2021)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
31.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0242/11/2021)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt Frau Katja Klommhaus im Einvernehmen mit dem Landrat zur Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Hinweis:

 

Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.

 

Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.

 

Gemäß § 78 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat eine Gleichstellungsbeauftragte, die hauptamtlich tätig ist.

 

Die vorherige Stelleninhaberin schied Ende des Jahres 2020 aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Börde aus.

 

Eine Neubesetzung dieser Stelle ist daher erforderlich.

Nach Zustimmung des Kreistages soll Frau Katja Klommhaus die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt übernehmen. Mit Aufnahme der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 nach TVöD-V VKA.

 

Die Beteiligung des Personalrates erfolgte am 10.02.2021.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird neu besetzt.

 


Anlagen:

 

- Nichtöffentliche Sachdarstellung -