Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Hinweis:
Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
Gemäß § 78 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde bestellt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat eine Gleichstellungsbeauftragte, die hauptamtlich tätig ist.
Die vorherige Stelleninhaberin schied Ende des Jahres 2020 aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Börde aus.
Eine Neubesetzung dieser Stelle ist daher erforderlich. Nach Zustimmung des Kreistages soll Frau Katja Klommhaus die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zum schnellstmöglichen Zeitpunkt übernehmen. Mit Aufnahme der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 nach TVöD-V VKA.
Die Beteiligung des Personalrates erfolgte am 10.02.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
- Nichtöffentliche Sachdarstellung -
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