Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Hinweis:
Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
Mit der Sportförderung verfolgt der Landkreis Börde seit vielen Jahren das Ziel das vielfältige sportliche Angebot im Kreisgebiet zu sichern, zu erweitern und zu verbessern. Die erfolgt auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 zur Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (VV-LHO LSA) und der Richtlinie des Landkreis Börde zur Förderung des Sports. Das bisher praktizierte Förderverfahren des Landkreises Börde hat sich als Instrument der kommunalen Sportförderung bewährt und wurde im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vollumfänglich genutzt.
Förderschwerpunkte sind die Durchführung von Sportveranstaltungen, die Anschaffung von Sportgeräten, die Teilnahme an Meisterschaften, die Aus- und Weiterbildung, die Übungsleiterhonorierung, der Nachwuchsleistungssport und die Kinder- und Jugendspiele, sowie die Vereinspauschale und die Förderung der Arbeit des Kreissportbundes Börde.
Mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung entscheidet der Kreistag regelmäßig in welchem finanziellen Umfang die Sportförderung des Landkreises Börde Wirkung entfalten kann. In den letzten Jahren standen zwischen 282.000 € und 317.000 € zur Verfügung. Diese Summen wurden auch vollumfänglich im Rahmen der Antragsverfahren bewilligt und abgerufen.
Mit dem Ausscheiden der langjährigen Sachbearbeiterin für Sport im Dezember 2020 und vor dem Hintergrund geplanter Stellenreduzierungen in der Kreisverwaltung wurden nach Wegen gesucht die Sportförderung neu und ohne qualitative Abstriche zu organisieren. Dabei wurde nicht nur die Sportförderrichtlinie aktualisiert. Gemeinsam mit dem Kreissportbund Börde wurde überlegt und schlussendlich beraten und geprüft, die Sportförderung zukünftig durch den Kreissportbund selbst umsetzen zu lassen. Dabei flossen auch die Erfahrungen der Landkreise Harz und Jerichower Land mit ein, die ihre Sportförderung bereits seit mehreren Jahren durch die Kreissportbünde umsetzen lassen.
In diversen und intensiven Beratungsrunden mit dem Kreissportbund wurde bereits im letzten Jahr besprochen und geprüft, unter welchen Rahmenbedingungen die Sportförderung im Landkreis Börde auch durch den Kreissportbund Börde e.V. realisiert werden kann.
Im Ergebnis wurde diese Beschlussvorlage zur Umsetzung des Sportförderprogramms auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung des Sportes durch den Kreissportbund Börde e.V. erarbeitet. Voraussetzung zur Umsetzung ist die Beschlussfassung durch den Kreistag am 03. März 2021 und der Abschluss des vorliegenden Zuwendungsvertrages zwischen dem Landkreis Börde und dem Kreissportbund Börde. Damit kann die Sportförderung ab 01. April 2021 vollumfänglich umgesetzt werden.
Sowohl die Richtlinie des Landkreis Börde zur Förderung des Sports als auch der Zuwendungsvertrag zur Weiterleitung von Zuwendungen nach VV Nr. 12 zu § 44 LHO LSA aus Mitteln des Landkreises Börde – Umsetzung des Sportförderprogramms auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung des Sports wurden durch den Kreissportbund Börde e.V. sowie innerhalb der Kreisverwaltung durch das Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt, das Amt für Finanzen sowie den Datenschutzbeauftragten geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen:
1 Zuwendungsvertrag zur Weiterleitung von Zuwendungen nach VV Nr. 12 zu § 44 LHO LSA aus Mitteln des Landkreises Börde 2 Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung des Sports
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