Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 0241/80/2021  

 
 
Betreff: Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck Amtsleiter Wirtschaft
Federführend:Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
24.02.2021 
ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
11.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0241/80/2021)
Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
31.03.2021 
ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (0241/80/2021)

Verfahrensbeteiligte:

 

 

nicht erforderlich

erforderlich

zugestimmt

nicht zugestimmt

zuständiger Justitiar

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt als Stellvertreter der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR:

 

1.

auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

 Herrn Hans-Joachim Walker,

2.

auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

 Herrn Stefan Müller

3.

auf Vorschlag der Fraktion der AfD:

 Herrn Thomas Schmirander,

4.

auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

 Herrn Wolfgang Zahn,

5.

auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

 Herrn Klaus Czernitzki ,

6.

 

auf Vorschlag der Fraktion der UWG:

 

 Frau Bogumila Jacksch

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FDP:    Herrn Jens Ackermann,
  2. auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN: Herrn Olaf Wachsmuth.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Hinweis:

Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.

 

Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.

 

In der Unternehmenssatzung der KsB AöR ist in § 6 Abs. 2 geregelt, dass neben dem Landrat als vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates acht weitere Mitglieder vom Kreistag aus seiner Mitte bestellt werden. Diese weiteren Mitglieder wurden bereits mit Beschluss-Nr.: 0025/80/2019 am 03.07.2019 bestellt.

In der Sitzung des Kreistages am 02.12.2020 wurde eine neue Unternehmenssatzung beschlossen, in welcher im § 6 Abs. 2 neu hinzugefügt wurde, dass für jedes weitere Mitglied i. S. d. § 6 Abs. 1 ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin bestellt werden kann.

Für das Entsendungsverfahren steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für einen Stellvertreter zu. Ist damit die Gesamtzahl der Vertreter des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt.

Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht.

Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem

Kreistag. Die Mitglieder können in besonders begründeten Fällen jederzeit mit zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder des Kreistages abberufen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

Planmäßig: Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

Überplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

Außerplanmäßig: Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Ja

Nein

Erläuterungen:

 

 


Anlagen:

-keine-