Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Verfahrensbeteiligte:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestellt als Stellvertreter der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Kommunalservice Landkreis Börde AöR:
Sachdarstellung, Begründung: Hinweis: Die Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages am 11.03.2021 genügte den Anforderungen des § 52 Absatz 4 und § 9 Absatz 3 und 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. § 15 Absatz 4 der Hauptsatzung des Landkreises Börde nicht vollständig.
Höchst vorsorglich erfolgt zur Herstellung der Rechtssicherheit auf der Sitzung des Kreistages am 31.03.2021 eine erneute Beschlussfassung.
In der Unternehmenssatzung der KsB AöR ist in § 6 Abs. 2 geregelt, dass neben dem Landrat als vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates acht weitere Mitglieder vom Kreistag aus seiner Mitte bestellt werden. Diese weiteren Mitglieder wurden bereits mit Beschluss-Nr.: 0025/80/2019 am 03.07.2019 bestellt. In der Sitzung des Kreistages am 02.12.2020 wurde eine neue Unternehmenssatzung beschlossen, in welcher im § 6 Abs. 2 neu hinzugefügt wurde, dass für jedes weitere Mitglied i. S. d. § 6 Abs. 1 ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin bestellt werden kann. Für das Entsendungsverfahren steht jeder Fraktion des Kreistages das Benennungsrecht für einen Stellvertreter zu. Ist damit die Gesamtzahl der Vertreter des Kreistages nicht ausgeschöpft, werden die noch verbleibenden Sitze den Fraktionen zugeteilt, für die sich in Anwendung der kommunalrechtlichen Vorschriften über das Verfahren zur Bildung und Zusammensetzung beschließender Ausschüsse ein weiterer Sitz ergibt. Demnach ergeben sich in Anwendung der Verfahrensweise gemäß § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung für die CDU-Fraktion des Kreistages zwei Vorschlagsrechte und für alle weiteren Fraktionen jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kreistag. Die Mitglieder können in besonders begründeten Fällen jederzeit mit zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder des Kreistages abberufen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. Finanzielle Auswirkungen:
Personelle Auswirkungen:
Anlagen: -keine- |
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